
Das Bürgergeld, das im Januar 2023 eingeführt wurde, steht derzeit in der Kritik, da es als zu großzügig angesehen wird und vermeintlich wenig Gegenleistung erfordert. In diesem Zusammenhang berichtete Merkur, dass es zusätzliche Zahlungen für sogenannten „Mehrbedarf“ für Bedürftige gibt. Diese Zahlungen richten sich an spezifische Lebenslagen, wie zum Beispiel Schwangere und Alleinerziehende, die zusätzlich zum Regelsatz Pauschalen erhalten.
Der aktuell geltende Regelsatz für das Bürgergeld liegt bei 563 Euro. Insbesondere schwangere Bürgergeld-Empfängerinnen haben ab der 13. Schwangerschaftswoche Anspruch auf einen Mehrbedarf von 17 Prozent des Regelsatzes, was etwa 95 Euro monatlich für Alleinstehende und 86 Euro für Paare entspricht. Insgesamt können Schwangere bis zur Geburt bis zu 2.500 Euro an zusätzlicher Unterstützung erhalten, nachdem sie zuvor auf die Lohnfortzahlung ihres Arbeitgebers im Mutterschutz geachtet haben.
Zusätzliche Unterstützungsmöglichkeiten
Für Alleinerziehende gibt es ebenfalls Mehrbedarfe, die abhängig von der Anzahl der Kinder gestaffelt sind. Ein Kind bis sieben Jahre bringt einen Mehrbedarf von 36 Prozent des Regelsatzes (aktuell 202,68 Euro). Bei vier Kindern erhöht sich der Mehrbedarf auf 48 Prozent, und ab fünf Kindern auf 60 Prozent. Darüber hinaus haben Bürgergeld-Empfänger mit chronischen Krankheiten die Möglichkeit, einen Mehrbedarf zu beantragen, etwa 20 Prozent mehr für glutenfreie Produkte bei Zöliakie.
Menschen, die auf staatliche Leistungen angewiesen sind, können aufgrund verschiedener Umstände in Not geraten, wie zum Beispiel durch Jobverlust, chronische Krankheiten oder eine geringe Rente. Die Bundesrepublik Deutschland verfolgt mit Sozialleistungen das Ziel, ein menschenwürdiges Existenzminimum und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu sichern. Wie bundesregierung.de berichtet, ist Sozialhilfe ein „Auffangnetz“ vor Armut und sozialer Ausgrenzung, das im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) geregelt ist. Die sozialrechtlichen Leistungen schließen die Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Gesundheit ein.