
Eine Rentnerin aus Berlin-Hellersdorf sieht sich nach über 50 Jahren in ihrem Zuhause einer dramatischen Situation gegenüber. Kornelia Rienecker, 70 Jahre alt, hatte 1974 ein kleines Haus und 1.300 Quadratmeter Grundstück von einer 80-jährigen Frau für 10.000 Ost-Mark gekauft. Doch ein schwerwiegender rechtlicher Fehler bei der Übertragung des Eigentums könnte nun dazu führen, dass sie ihr Heim aufgeben muss, wie Merkur berichtet.
Der Kaufvertrag aus der Zeit der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) fehlte nämlich eine notarielle Beurkundung, was zu erheblichen rechtlichen Problemen führt. Bei dem Versuch, ihre Tochter ins Grundbuch eintragen zu lassen, stellte Rienecker fest, dass das Grundstück nie offiziell registriert war. Dies ist ein schwerer Mangel, da eine notarielle Beurkundung für Grundstückskäufe in der DDR und auch nach der Wiedervereinigung gemäß § 311b Abs. 1 BGB zwingend vorgeschrieben ist.
Rechtliche Schwierigkeiten und bevorstehende Zwangsversteigerung
Die fehlende notarielle Beurkundung macht den Vertrag gemäß § 125 BGB nichtig, einschließlich rückwärtiger Altverträge. Rienecker und ihr verstorbener Mann haben es versäumt, die notwendigen Schritte zur Nachbeurkundung und Grundbucheintragung zu unternehmen. In der Folge fordern die Erben der ursprünglichen Käuferin nun eine Million Euro für das Grundstück.
Eine erste Zwangsversteigerung im Jahr 2023 scheiterte am zu niedrigen Gebot von 350.000 Euro. Ein neuer Termin für die Zwangsversteigerung ist am 12. Mai 2025 im Rathaus Lichtenberg angesetzt. Trotz mehr als 50 Jahren in ihrem Zuhause hat Rienecker rechtlich keine Handhabe gegen die Versteigerung, bis auf eine geschätzte Entschädigung von maximal 135.000 Euro, die im Vergleich zu Immobilienpreisen in Berlin als unzureichend betrachtet wird. Rienecker leidet zudem an Depressionen und hat die Hoffnung auf eine Lösung bereits aufgegeben.
Zusätzlich betrachtet ein Artikel von Kanzlei Herfurtner die allgemeinen Rahmenbedingungen der Eigentumsübertragung, die in Rieneckers Fall nicht ausreichend beachtet wurden. Bevor eine Übertragung rechtlich gültig ist, sind eine notarielle Beurkundung, eine Einigung über den Kaufpreis und die Eintragung im Grundbuch notwendig. Fehlende Schritte in diesem Prozess können, wie im vorliegenden Fall, zu gravierenden Konsequenzen führen.