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Mieten in Berlin explodieren: Neue Prüfstelle gegen Wucher fordert Maßnahmen!

In Berlin steigen die Mieten weiterhin, was für viele Bewohner ein erhebliches Problem darstellt. Der Senat hat darauf reagiert und eine Mietpreisprüfstelle eingerichtet, um Wucherpreise aufzudecken. Die Idee für diese Prüfstelle stammt ursprünglich von der Linkspartei. Im Januar 2025 stellte die Linkspartei zudem eine bundesweite App vor, die Mietern helfen soll, überhöhte Mieten zu erkennen. Mieter haben die Möglichkeit, illegale Mietpreise an die zuständige Behörde weiterzuleiten.

Die Mietpreisprüfstelle bietet individuelle Beratung an zwei Standorten in Berlin, sowohl telefonisch als auch vor Ort. Bei Verdachtsfällen von Mietwucher unterstützt die Prüfstelle dabei, die entsprechenden Daten an den zuständigen Bezirk weiterzuleiten. Caren Lay, Bundestagsabgeordnete der Linkspartei, äußerte, dass die App ein Erfolgsmodell sei und die Idee von anderen Städten aufgegriffen wurde. Sie betont jedoch, dass der Senat auch die Rahmenbedingungen schaffen müsse, um überhöhte Mieten effektiv zu verfolgen und zu ahnden.

Rechtliche Aspekte des Mietwuchers

Eine Anfrage des Linken-Abgeordneten Niklas Schenker zeigt, dass nicht alle festgestellten Mietpreisüberhöhungen Konsequenzen nach sich ziehen. Im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg wurden von 61 erfassten Verdachtsfällen im Januar 2025 nur zwei zur Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Ein Mietüberschreitung von über 20 % wird nach § 5 Wirtschaftsstrafgesetz als „Mietpreisüberhöhung“ oder Mietwucher bezeichnet, was als Ordnungswidrigkeit im Sinne schwerwiegender Konsequenzen für Vermieter geführt werden kann, insbesondere wenn eine Mangellage ausgenutzt wurde. In Berlin sind die Bezirksämter für die Verfolgung dieser Verdachtsfälle zuständig.

Die Mietpreisprüfstelle informiert auch über die notwendigen Voraussetzungen für die Verfolgung von Mietwucher, die Risiken sowie die Rolle des Betroffenen im Ordnungswidrigkeitsverfahren. Wichtige Informationen für die Prüfung der Miete sind unter anderem die Lage der Wohnung, Details aus dem Mietvertrag wie die Größe der Wohnung, die monatliche Kaltmiete und das Einzugsdatum, sowie Ausstattungsmerkmale wie Badezimmer und Küche. Eine Beratung ist auch möglich, wenn nicht alle Informationen vorliegen. Darüber hinaus wird die Nutzung des Mietspiegelrechners zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete empfohlen, wobei ein Ergebnis-PDF für die Beratung bereitgehalten werden sollte. Zusätzlich steht ein Abfrageservice zum Berliner Mietspiegel bereit, um die Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete zu ermitteln. Ein Archiv für Mietspiegel von 2017 bis 2023 ist verfügbar für Mieter, die vor August 2023 eingezogen sind.