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Mieterschutz auf der Agenda: Koalition plant neue Maßnahmen gegen Mieten!

In Berlin arbeiten Unterhändler von Union und SPD an neuen Maßnahmen zum Schutz von Mietern vor überhöhten Mieten. Ziel ist es, die Mietpreisbremse für zunächst zwei weitere Jahre zu verlängern. Dies wurde in einem [Artikel von Radio Bielefeld](https://www.radiobielefeld.de/nachrichten/lokalnachrichten/detailansicht/berlin-koalitions-arbeitsgruppe-fuer-besseren-mieterschutz.html) bestätigt.

Im Rahmen der Diskussionen soll eine Expertengruppe bis Ende 2026 ein Bußgeld für Vermieter entwickeln, die gegen die Mietpreisbremse verstoßen. Aktuell begrenzt die Mietpreisbremse die Mieten in neuen Verträgen in Regionen, wo der Wohnungsmarkt angespannt ist. Weiterhin ist ein Vorschlag für einen Steuerbonus vorgesehen, der Vermietern zugutekommen soll, die ihre Wohnungen zu einem günstigen Preis anbieten.

Details und strittige Punkte

Die genauen Details zu den zulässigen Mieten müssen noch festgelegt werden. Zudem wird eine „Investitions-, Steuerentlastungs- und Entbürokratisierungsoffensive“ geplant, um den Wohnungsbau anzukurbeln. Förderprogramme der KfW sollen dabei konsolidiert werden: eines für Neubauprojekte und ein anderes für Modernisierungen. Es ist allerdings wichtig zu beachten, dass diese Vorschläge noch keine endgültige Einigung darstellen, da die Chefverhandler der Parteien weiterhin über die Vorschläge beraten. Auch sind einige Punkte umstritten: Die SPD fordert eine maximale Mietsteigerung von 6% in drei Jahren für angespannte Märkte und 15% in weniger angespannten Regionen, während die Union eine Verschärfung der Kappungsgrenze ablehnt.

Ein weiterer Aspekt im Kontext der Mietpreisbremse sind die verschiedenen Tricks, die Vermieter nutzen, um diese zu umgehen. In einem Bericht von [Focus](https://www.focus.de/immobilien/mieten/fiese-tricks-so-umgehen-findige-vermieter-die-mietpreisbremse_id_4199818.html) werden mehrere Methoden beschrieben, die es Vermietern erlauben, die gesetzlich festgesetzten Mieten zu umgehen. Dazu zählt beispielsweise die Vereinbarung von Staffel- oder Indexmieten, die nicht unter die Mietpreisbremse fallen, sowie die Vermietung von modernisierten oder möblierten Wohnungen, die ebenfalls von der Regelung ausgenommen sind.

Zusätzlich heben Vermieter manchmal die Mieten vor Inkrafttreten der Mietpreisbremse an, um die ortsübliche Vergleichsmiete nach oben zu treiben. Laut dem Bundesjustizministerium sind die meisten Bürger rechtstreu, jedoch können Verstöße nicht ausgeschlossen werden.