
Im Bezirk Pankow wird ein neuer Zebrastreifen auf der Straße Am Friedrichshain in der Nähe der Käthe-Niederkirchner-Straße eingerichtet. Diese Ankündigung wurde von Tino Schopf (SPD), Mitglied des Abgeordnetenhauses für den Wahlkreis Prenzlauer Berg Ost und Weißensee, gemacht. Schülerinnen, Schüler, Kitakinder und Anwohnende haben jahrelang auf diesen Zebrastreifen gewartet.
Die Senatsverwaltung hat zugesagt, die Kosten für das Projekt zu übernehmen. Das Straßen- und Grünflächenamt des Bezirks Pankow hat bereits das Unternehmen Stromnetz Berlin mit der Planung der Beleuchtung des Zebrastreifens beauftragt. Der nächste Schritt in diesem Prozess wird die Ausschreibung der Straßenbau- und Markierungsarbeiten sein, der Bau soll im Sommer beginnen. Tino Schopf plant, die Arbeiten und den Zeitplan zu überwachen. In der Vergangenheit gab es immer wieder Nachfragen bei der Verkehrsverwaltung und dem Bezirksamt zu dem Zebrastreifen sowie Klärungsbedarf zwischen den beteiligten Behörden.
Verantwortlichkeiten der Straßenverkehrsbehörde
Die Straßenverkehrsbehörde im Bezirk Pankow ist für die Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Straßenverkehr zuständig. Dazu gehört die Anordnung von Bauvorhaben und Baustelleneinrichtungen sowie die Genehmigung von (vorübergehenden) Haltverboten für Umzüge und Lieferungen. Anordnungen für Verkehrszeichen werden nur an qualifizierte Unternehmen erteilt, welche einen Nachweis über ihre Fachkenntnisse gemäß den Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21) und der Straßenverkehrs-Ordnung erbringen müssen.
Diese qualifizierten Unternehmen sind verantwortlich für die Beantragung bei der Straßenverkehrsbehörde sowie die Aufstellung und Abholung der Verkehrszeichen. Weitere Zuständigkeiten umfassen Sicherungsmaßnahmen an Brücken und Bahnübergängen, Parkraumbewirtschaftungsgebiete, Fußgängerzonen, Taxistände sowie stationäre Ladezonen für Geschäftsinhaber.
Ein Antrag auf eine stationäre Ladezone muss formlos bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde eingereicht werden, wobei spezifische Angaben wie Straße, Hausnummer und Begründung für die Notwendigkeit erforderlich sind. Bei Genehmigung wird eine dauerhafte Ladezone eingerichtet, die der Allgemeinheit zur Verfügung steht. Zu den weiteren Maßnahmen der Straßenverkehrsbehörde zählen auch die Einrichtung von Schwerbehindertenparkplätzen sowie die Sicherung von Einfahrten, abgesenkten Gehwegen und Parkflächen.