
Ein 54-jähriger Mann in Berlin steht erneut im Fokus der Polizei, nachdem er wiederholt den Notruf missbraucht hat. Laut Bericht von berlin-doku.de war der Mann bereits in der Vergangenheit wegen ähnlicher Vorfälle bekannt und hat am 13. und 14. März 2023 insgesamt fünf Mal den Notruf ausgelöst. Diese Anrufe führten dazu, dass Feuerwehr und Polizei mit einem erheblichen Aufgebot zu einer Adresse in der Jänschwalder Straße alarmiert wurden. Es bleibt unklar, ob aufgrund der falschen Alarmierungen echte Notfälle möglicherweise nicht rechtzeitig bearbeitet werden konnten, da der Anrufer nicht in dem betroffenen Wohnhaus wohnt.
Bereits am 14. März 2023 führten die Einsatzkräfte eine Gefährderansprache durch und erstatteten zwei Strafanzeigen wegen des Missbrauchs von Notrufen. Diese Taten werfen Fragen auf, insbesondere in Bezug auf die verantwortungsvolle Nutzung von Notrufsystemen.
Rechtliche Grundlagen
Der Missbrauch von Notrufen und das Vortäuschen eines Unglücksfalls oder einer Gefahr sind nach deutschem Recht strafbar. Wie dejure.org erläutert, kann derartige Handlungen mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe geahndet werden. Weitere Aspekte des Missbrauchs, wie das Beseitigen oder Verändern von Warn- oder Verbotszeichen, können sogar mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bestraft werden, sofern nicht andere Vorschriften Anwendung finden.