Steglitz-Zehlendorf

BVG-Warnstreik droht: U-Bahn, Bus und Tram stehen still!

Am 25. März 2025 hat die Gewerkschaft Ver.di einen Warnstreik der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) für den 26. und 27. März angekündigt. Der Warnstreik beginnt am 26. März um 3 Uhr und endet am 28. März mit Betriebsbeginn. Betroffen sind alle U-Bahn- und Tramlinien sowie fast alle Busse. U-Bahnhof-Eingänge bleiben während des Streiks verschlossen, und Fahrgäste sollten auch nach dem Warnstreik mit Verspätungen und Ausfällen rechnen. Vom Streik nicht betroffen sind die BVG-Fähren und das BVG-Muva-Angebot. Einige Buslinien, wie die 106, 114 und 118, werden regulär fahren, während andere, wie die 112, 184 und 744, nur eingeschränkt verfügbar sein werden. Der S-Bahn- und Regionalverkehr bleibt ebenfalls von den Maßnahmen unberührt, und die S-Bahn plant zusätzliche Fahrten auf der S1 und S5 zwischen 9 und 14 Uhr.

Die Gewerkschaft Ver.di fordert eine Gehaltserhöhung von 750 Euro pro Monat bei einer Laufzeit von zwölf Monaten. Die BVG hingegen hat angeboten, die Hälfte des geforderten Betrags, allerdings bei doppelter Laufzeit. Neben den Lohnforderungen stehen auch flexible Arbeitszeiten, Schichtzulagen und Weihnachtsgeld im Raum. Eine Schlichtung im Tarifkonflikt steht zur Debatte, jedoch gab es bislang keine. Am Dienstagvormittag fanden erste Sondierungen statt, bei denen beide Seiten zuversichtlich berichteten. Eine Urabstimmung über unbefristete Streikmaßnahmen beginnt am 26. März und endet am 4. April. Bei einer Zustimmung von 75 Prozent könnten die Arbeitsniederlegungen länger andauern.

Hintergrund des Tarifkonflikts

Der Tarifkonflikt betrifft die Gehälter von rund 16.000 BVG-Beschäftigten. Ver.di fordert nicht nur eine monatliche Gehaltserhöhung von 750 Euro, sondern auch zusätzliche Zulagen für Fahrdienst und Schichtarbeit sowie ein 13. Monatsgehalt. Von Seiten der BVG wird ein Vorschlag unterbreitet, der 13,6% mehr Lohn für alle Mitarbeiter und 17,2% für Fahrer über einen Zeitraum von zwei Jahren vorsieht. Die BVG bezeichnet die Forderungen von Ver.di als „unfinanzierbar“. Es ist zu beachten, dass die BVG-Beschäftigten nicht Teil der Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst (TVöD) sind, da für den Nahverkehr separate Tarifverträge gelten. Während in Berlin parallel Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst laufen, sind diese unabhängig von den Verhandlungen der BVG.

Die BVG hat zwei Tarifverträge: den Manteltarifvertrag, der die Arbeitsbedingungen regelt und Ende 2025 ausläuft, sowie den Entgelttarifvertrag, der die Gehälter festlegt und zuletzt im Januar 2024 angepasst wurde. Streikfreiheit ist im Grundgesetz verankert; legale Streiks müssen von einer Gewerkschaft getragen werden und sind nur nach Ablauf der Friedenspflicht sowie während Tarifverhandlungen erlaubt. Warnstreiks dienen der kurzfristigen Druckausübung, während unbefristete Streiks als letztes Mittel gelten.

Für die Durchführung eines unbefristeten Streiks ist zuvor eine Urabstimmung durch Ver.di erforderlich, die mindestens 75% Zustimmung verlangt. Die größte Gewerkschaft bei der BVG ist Ver.di, während kleinere Gewerkschaften wie GVV und NahVG ebenfalls vertreten sind. Streikteilnehmer erhalten während des Streiks kein Gehalt, jedoch bekommen Gewerkschaftsmitglieder ein Streikgeld, dessen Höhe von Mitgliedsbeiträgen und -dauer abhängt. Ein Schlichtungsverfahren könnte einen unbefristeten Streik verhindern, wobei beide Parteien zustimmen müssen.