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Betrugsprozess: Autohändler im Visier der Polizei – Teil einer großen Bande!

Am Landgericht Landau fand kürzlich eine Verhandlung gegen zwei Männer statt, die wegen Betrugs, Hehlerei und Urkundenfälschung angeklagt sind. Laut einem Bericht der Rheinpfalz sollen die Angeklagten zwischen Herbst 2023 und Sommer 2024 teure, illegal erworbene Autos mit gefälschten Papieren verkauft haben. Eines dieser Fahrzeuge wurde an ein Autohaus in Wörth verkauft.

Die beiden Männer, geboren 1980 und 1990 in Bulgarien, leben seit einigen Jahren in Deutschland und arbeiteten zuletzt als Paketfahrer. Der ältere Angeklagte gab an, privat mit Autos gehandelt zu haben, um sein Einkommen aufzubessern. Laut Klageschrift wurden unter anderem ein Maserati, ein Toyota Land Cruiser, ein Audi Q7, ein Nissan und ein Mercedes 500SL verkauft. Beide Angeklagten waren nicht nur in dieser Sache vorbestraft, sondern hatten auch bereits Konflikte mit dem Gesetz in den Bereichen Computerbetrug, Geldwäsche, Körperverletzung und Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Verdacht auf größere Organisation

Das Gericht geht davon aus, dass die Angeklagten Teil einer größeren Organisation sind, die mit gestohlenen Fahrzeugen handelt. Die Beträge für die Autos lagen im mittleren fünfstelligen Bereich. Der jüngere Angeklagte, der als Dolmetscher während der Verkaufsverhandlungen fungierte, hatte behauptet, dass er für die Vermittlung eines Maseratis kein Geld erhalten habe, sondern Schulden beim älteren Angeklagten hatte. Ein gewisser Herr B. war angeblich der Besitzer des Toyotas, der auf seinen Namen zugelassen wurde, um die Herkunft zu verschleiern. Außerdem stellte der jüngere Angeklagte einen Pass und eine Geldkarte zur Verfügung, damit der ältere Angeklagte einen Mercedes mit gefälschten Papieren zulassen konnte. Der Betrug wurde bei der Zulassungsstelle jedoch nicht bemerkt, obwohl der jüngere Angeklagte den Verdacht auf illegale Aktivitäten einräumte, die Vorwürfe jedoch bestritt.

Die nächste Verhandlung in diesem Fall ist für den 21. Januar um 9 Uhr angesetzt.

In einem ähnlichen Fall hat der Bundesgerichtshof (BGH) in der Vergangenheit festgestellt, dass Hehlerei in Form des Sichverschaffens eigene Verfügungsgewalt über die Sache erfordert, um als vollendet zu gelten. Hierbei kann das Verhalten des Angeklagten sowohl als Sichverschaffen als auch als Absetzen gewertet werden. Laut den geltenden Richtlinien müssen die Delikte in einem annähernd gleichen Wertverhältnis zueinander stehen, um eine Tateinheit durch Klammerwirkung zu rechtfertigen. In einem entsprechenden Urteil wurden mehrere Angeklagte wegen Betrugs in Tateinheit mit gewerbsmäßiger Hehlerei und Urkundenfälschung schuldig gesprochen.