
Ein 69-jähriger Mann aus Deutschland steht im Verdacht, in fünf Fällen Betrug begangen zu haben, indem er Möbel im Wert zwischen 420 und 3500 Euro verkauft, jedoch nicht geliefert hat. Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen den Angeklagten, der Einspruch gegen einen Strafbefehl über mehr als 10.500 Euro eingelegt hat und damit erfolgreich war. Vor dem Amtsgericht in Laufen bestritt der Angeklagte absichtlich zu betrügen und berief sich auf die Auswirkungen des Ukraine-Kriegs, die seiner Meinung nach zu den Geschäftseinbußen führten, wie rosenheim24.de berichtete.
Der Angeklagte gab an, dass er ursprünglich nur einen Tisch, aber nicht die dazugehörigen Stühle erhalten habe und dass er mit den Kundengeldern die Lieferungen bezahlen wollte. Er erklärte weiter, dass die Umsätze zurückgegangen seien und er am 1. Oktober 2024 Insolvenz anmeldete. Richter Josef Haiker äußerte erhebliche Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Angeklagten, da dieser die Schädigung der Kunden billigend in Kauf genommen habe. Eine Zulieferfirma hatte am 3. Oktober 2024 mitgeteilt, dass der Angeklagte nicht mehr erreichbar sei und keine Waren abgeholt oder bezahlt worden seien. Der Richter riet dem Angeklagten, seinen Einspruch auf die Tagessatzhöhe zu beschränken, was dieser dann tat.
Urteil und finanzielle Folgen
Das Einkommen des Angeklagten aus Rente und Grundsicherung wurde als deutlich unter dem von der Staatsanwaltschaft geschätzten Einkommen festgestellt. Die Tagessatzhöhe wurde auf 25 Euro halbiert, während die Anzahl der Tagessätze bei 210 blieb. Folglich muss der Angeklagte insgesamt 5250 Euro zahlen, und es wurde eine Einziehung des Schadensbetrags von über 7000 Euro angeordnet.
Zusätzlich zu diesem Fall zeigt sich ein beunruhigender Trend in der Betrugslandschaft. Laut mimikama.org werden Unternehmen Ziel einer Betrugsmasche mit falschen Insolvenzverwaltern, die Restposten aus Insolvenzen zu günstigen Preisen anbieten. Ein aktueller Vorfall betrifft eine E-Mail von einem angeblichen Rechtsanwalt aus Köln, der durch Identitätsdiebstahl als offenbar ehemaliger Insolvenzverwalter auftritt. Unternehmen sind angesichts solcher Angebote besonders ratlos und riskieren den Verlust erheblicher Geldsummen, was die Bundesrechtsanwaltskammer als ernstzunehmendes Problem ansieht.