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Bildungsweg im Fokus: Alle Infos zu Gymnasien im Kreis Sächsische Schweiz!

Am 14. Februar 2025 erhalten die Viertklässler im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge ihre Bildungsempfehlungen. Familien haben danach drei Wochen Zeit, um ihr Kind an einer weiterführenden Schule, entweder einer Oberschule oder einem Gymnasium, anzumelden. Im Landkreis befinden sich insgesamt sieben staatliche Gymnasien, die die Möglichkeit bieten, das Abitur abzulegen. Zusätzlich gibt es im Großraum Dresden 16 Freie Schulen, die ebenfalls eine Gymnasiallaufbahn anbieten. Eltern müssen ihr Kind jedoch pro forma an einer kommunalen Schule anmelden, wenn sie sich für eine staatlich genehmigte Freie Schule entscheiden. Es ist wichtig zu beachten, dass Freie Schulen abweichende Anmeldefristen haben können.

Der Unterricht an den meisten Gymnasien beginnt vor 8 Uhr, während der Start in Wilsdruff erst um 8:05 Uhr erfolgt. Die zweite Fremdsprache wird häufig Französisch angeboten, doch auch Sprachen wie Spanisch, Latein, Russisch und Tschechisch stehen zur Auswahl. In den Klassenstufen 8 bis 10 gibt es Profilunterricht in unterschiedlichen Fachrichtungen. Die Mehrheit der Gymnasien im Landkreis hat zwischen 500 und 900 Schüler, wobei das größte Gymnasium mehr als 1000 Schüler zählt. Die Klassengröße an den staatlichen Gymnasien ist auf maximal 28 Schüler pro Klasse beschränkt. Die Wiederholerquote für das Schuljahr 2022/23 liegt im Kreis zwischen 0,7 und 2,1 Prozent. Beispielsweise musste das Gymnasium Wilsdruff 23 Kinder umplatziert werden, da mehr Anmeldungen als Plätze eingegangen sind.

Wichtige Informationen zur Anmeldung

Bei mehr Anmeldungen als verfügbaren Plätzen wird ein Auswahlverfahren durchgeführt, häufig entscheidet dabei das Los. Es gilt zudem, dass Kinder mit Geschwistern an der Schule bevorzugt behandelt werden. Schüler haben in der zwölften Klasse die Möglichkeit, zwischen dem Abitur und der Realschulprüfung zu wählen. Im Schuljahr 2023/24 lag der Notendurchschnitt bei den Abschlussprüfungen an den Gymnasien im Kreis bei 2,2. Anmeldungen sind bis zum 7. März 2025 möglich, wobei verschiedene Unterlagen erforderlich sind, darunter die Bildungsempfehlung und das Aufnahmeformular. Für die Anmeldung zu einem Gymnasium ist ein Notendurchschnitt von 2,0 oder besser in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht nötig. Nach der Anmeldung erhalten die Familien am 16. Mai den Aufnahmebescheid, wobei Widersprüche möglich sind, falls eine andere Schule zugewiesen wird.

Für die Schülerinnen und Schüler, die einen Wechsel zum Gymnasium in Betracht ziehen, gibt es spezifische Vorgaben: Der Zeitraum für ein verpflichtendes Beratungsgespräch ist vom 11. bis 20. März 2025. Die Teilnahme an diesem Gespräch ist notwendig, da eine Nichtteilnahme als Rücknahme des Antrags betrachtet wird. Wechselmöglichkeiten bestehen nach den Klassenstufen 5, 6 oder 10. Die Klassen 5 und 6 dienen als Orientierungsjahre und haben ähnliche Lehrpläne wie Oberschulen, was den Wechsel erleichtert. Bei den Klassenstufen 5 und 6 wird ab sofort keine Bildungsempfehlung mehr gegeben. Personen, die für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 und 6 an Oberschulen oder allgemeinbildenden Förderschulen verantwortlich sind, müssen bis zum 3. März 2025 formlos mitteilen, dass ihre Kinder das Gymnasium besuchen möchten. Der Antrag auf Aufnahme beim gewünschten Gymnasium ist ebenfalls bis zum 7. März 2025 zu stellen.

Der Wechsel zu speziellen Gymnasien ist nur möglich, wenn die erforderlichen Leistungsvoraussetzungen am Ende des Schuljahres erfüllt sind. Besonders begabte Schülerinnen und Schüler haben die Möglichkeit, an spezielle Gymnasien zu wechseln, wobei hierfür sowohl eine Bildungsempfehlung als auch eine erfolgreich bestandene Aufnahmeprüfung notwendig ist. Der Wechsel kann entweder mit der 5. oder 7. Klasse erfolgen, wie [schule.sachsen.de](https://schule.sachsen.de/aufnahme-in-die-schule-schulwechsel-4099.html) berichtet. Der Übergang von einer Oberschule auf ein Gymnasium ist nach den Klassen 5, 6, 7, 8 oder 9 möglich, wenn das entsprechende Leistungsvermögen und das Einverständnis der Eltern vorliegen.