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Blitzer auf der B27: Wie Sie sich gegen Bußgelder wehren können!

Im Bereich der B27, Fahrtrichtung Göttingen, Kilometer 19,7 nahe Nörten-Hardenberg, gibt es eine stationäre Geschwindigkeitsmessanlage, die häufig zur Überwachung der Geschwindigkeit von Fahrzeugen eingesetzt wird. Diese Stelle ist bekannt für Tempowechsel und kann insbesondere für ortsfremde Fahrer problematisch sein. Die hohe Verkehrsdichte, verursacht durch Pendler und Fernfahrer, sowie mögliche Sichtbehinderungen durch andere Fahrzeuge tragen zur Schwierigkeit bei, die Geschwindigkeitsgrenze einzuhalten.

Wie anwalt.de berichtete, wird die Geschwindigkeitsmessung an dieser Stelle häufig mit dem PoliScan Speed (Vitronic) durchgeführt. Diese Technik nutzt Laser-LiDAR-Technologie, um die Geschwindigkeit von Fahrzeugen über eine bestimmte Strecke zu messen. Es gibt jedoch mehrere Fehlerquellen, die bei der Messung auftreten können. Dazu gehören Fehlzuweisungen von Geschwindigkeiten durch Überholen oder Spurwechsel sowie fehlende Rohmessdaten, die eine Überprüfung der Messergebnisse erschweren. Auch die Platzierung der Messanlage, zum Beispiel in Senken oder auf unebenen Fahrbahnen, kann die Ergebnisse beeinflussen.

Empfehlungen zur Überprüfung von Messungen

Dr. Maik Bunzel, Fachanwalt für Verkehrsrecht, empfiehlt, Messungen nicht ungeprüft zu akzeptieren. Er rät zu einer Überprüfung durch einen Sachverständigen, um die korrekte Kalibrierung, das Vorhandensein äußerer Störfaktoren und die Zuordnung der Geschwindigkeit zu untersuchen. Eine Rechtsschutzversicherung kann die Kosten für die Überprüfung und anwaltliche Vertretung übernehmen. Es ist wichtig zu beachten, dass Bußgeldbescheide ebenfalls nicht ungeprüft hingenommen werden sollten, da Messfehler möglich sind. Dr. Maik Bunzel bietet in diesem Zusammenhang eine kostenfreie Ersteinschätzung an.

Zusätzlich bietet der PoliScan Speed eine präzise Geschwindigkeitsüberwachung. Er ist in der Lage, Geschwindigkeiten bis zu 320 km/h zu messen und hat eine maximale Aufstellhöhe von drei Metern. Der Messbereich umfasst maximal 75 Meter und der Blitzer kann auch Rotlichtverstöße feststellen. Laut anwalt.org kann der PoliScan Speed gleichzeitig auf zwei Fahrbahnen blitzen und berücksichtigt unterschiedliche Tempolimits. Bei Geschwindigkeiten bis 100 km/h gibt es einen Toleranzabzug von 3 km/h, während bei Geschwindigkeiten über 100 km/h ein Abzug von 3% gilt.

Es gibt unterschiedliche Gerichtsurteile zur Verwertbarkeit der Messungen mit PoliScan Speed. Während das Amtsgericht Hoyerswerda im Jahr 2016 entschied, dass eine Messung unverwertbar sei, da keine Rohmessdaten gespeichert werden, sah das Oberlandesgericht Saarbrücken das Verfahren als standardisiert an. Fehlerquellen können durch unsachgemäße Eichung, Fehlzuordnung oder nicht regelkonforme Schulung der Beamten entstehen. Daher sollte ein Einspruch gegen eine Messung nur bei gerechtfertigten Zweifeln eingelegt werden, da sonst Gerichtskosten anfallen können. Eine Beratung durch einen Anwalt für Verkehrsrecht wird empfohlen, um die Erfolgsaussichten eines Einspruchs abzuwägen.