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Gelöste Entführung: Zwölfjährige aus Oschatz wieder wohlbehalten!

Eine vermisste Zwölfjährige aus Oschatz wurde am Freitag in der Nähe von Baruth/Mark, Brandenburg, aus dem Fahrzeug eines 49-jährigen Mannes gerettet. Die Mutter des Mädchens alarmierte die Polizei, nachdem das Kind am Donnerstag nicht nach Hause gekommen war. In der Folge leitete die Polizei eine umfassende Suche ein und stellte den Verdächtigen am Freitag in Brandenburg.

Das Mädchen wurde unverletzt ihrer Familie übergeben. Polizeisprecher Olaf Hoppe äußerte, dass alle Maßnahmen erfolgreich waren und das Kind unverletzt gefunden wurde. Laut Informationen hatte das Mädchen bereits länger Kontakt zu dem 49-Jährigen über soziale Medien. Die Polizei appelliert an Eltern, Kinder über Mediennutzung und den Umgang mit persönlichen Angaben zu sensibilisieren.

Ermittlungen und Verantwortung des Verdächtigen

Der 49-Jährige wurde nach ersten Vernehmungen wieder auf freien Fuß gesetzt; die Entscheidung über mögliche Haftgründe liegt bei der Staatsanwaltschaft. Der Verdächtige muss sich wegen Entziehung Minderjähriger und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr verantworten, da er bei der Flucht gegen ein Polizeifahrzeug stieß und eine Polizistin leicht verletzte.

Irene Schmidt vom Kinderschutzbund Oschatz betont die Wichtigkeit eines Vertrauensverhältnisses zwischen Eltern und Kindern. Gleichaltrige sollten aufmerksam sein und Informationen über potenzielle Gefahren an Vertrauenspersonen weitergeben. Oschatz‘ Oberbürgermeister David Schmidt äußerte seine Erleichterung über die Rückkehr des Mädchens und betonte die Sensibilisierung der Kinder durch die Eltern.

Zusätzlich wird auf die generelle Arbeit des Bundeskriminalamtes (BKA) im Bereich der Vermisstenfälle hingewiesen. Wie [bka.de](https://www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Ermittlungsunterstuetzung/BearbeitungVermisstenfaelle/bearbeitungVermisstenfaelle.html) berichtet, bearbeitet die Vermisstenstelle des BKA Fahndungen nach vermissten Personen und kümmert sich um die Identifizierung unbekannter Leichen sowie hilfloser Personen. Eine Person gilt als vermisst, wenn sie unerklärlich von ihrem Aufenthaltsort fernbleibt und eine Gefahr für Leib oder Leben angenommen wird. Bei Minderjährigen erfolgt eine besondere Vorgehensweise, indem sie in staatliche Obhut genommen werden, bis sie zu den Sorgeberechtigten zurückgeführt werden können.