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Grundsteuerreform sorgt für Unruhe: Tausende Widersprüche in Brandenburg!

Im Havelland haben sich bis zum 31. Dezember 2023 über 10.000 Einsprüche beim Finanzamt Nauen gegen Grundsteuerwertbescheide angesammelt. Hinzu kommen etwa 6.000 Einsprüche gegen neue Grundsteuermessbescheide. Insgesamt hat Brandenburg über 200.000 Einsprüche gegen Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheide erhalten. Die Neuberechnung der Grundsteuer soll veraltete Einheitswerte aktualisieren, die zuletzt 1964 in Westdeutschland und 1935 in Ostdeutschland angepasst wurden. Diese Reform zielt auf eine gerechtere und transparentere Besteuerung, nachdem das Bundesverfassungsgericht 2018 die alte Bewertungsmethode für verfassungswidrig erklärte.

Die Rechtsbehelfsquote lag zum 30. November 2024 bei etwa 14 Prozent. Am 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer auf Basis des neuen Rechts erhoben. Bis zum Ende November 2024 waren in Brandenburg rund 176.500 Einsprüche gegen Grundsteuerwert- und etwa 103.500 gegen Grundsteuermessbescheide anhängig. Alfred Trogisch aus Stölln berichtet von Schlafproblemen aufgrund der Situation und wartet seit Februar 2023 auf eine Antwort des Finanzamts auf seinen Widerspruch. Es gibt bislang kein Musterverfahren, das zu Gunsten der Bürger entschieden wurde. Widersprüche beeinflussen nicht den Erlass des Grundsteuerbescheids durch die Kommune.

Widersprüche und rechtliche Aspekte

In Brandenburg sind viele Menschen aktiv geworden und legen Einspruch gegen ihre Grundsteuerbescheide ein. Das Finanzministerium hat angekündigt, dass die Verfahren ausgesetzt werden, wenn die Einsprüche die Verfassungsmäßigkeit der Reform in Frage stellen. Mehr als 1 Million Grundsteuerpflichtige in Brandenburg haben ihre Grundsteuererklärung eingereicht, was 81 Prozent der angeforderten Erklärungen entspricht, allerdings fehlen weiterhin knapp 19 Prozent. Die Finanzbehörden haben bereits mehrere hunderttausend neue Grundsteuerbescheide versendet.

Der Bund der Steuerzahler sowie der Eigentümerverband Haus & Grund haben zur Einlegung von Einsprüchen aufgerufen, wobei diese innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids beim Finanzamt eingegangen sein müssen. Ein Gutachten bezeichnet das Grundsteuergesetz des Bundes als verfassungswidrig, während das Finanzministerium in Brandenburg glaubt, dass die Reform verfassungsgemäß ist und keinen Abweichungen vom Bundesmodell plant. Es ist zu erwarten, dass ab Januar 2025 die neue Grundsteuer in Kraft tritt und ein Register im Sommer 2024 veröffentlicht wird, um Transparenz über die Hebesätze zu schaffen.