
Im Jahr 2023 trugen private Haushalte erheblich zur Schaffung von Wohnraum in Bremen bei. Laut einem Bericht des Weser-Kuriers entfielen fast ein Drittel aller genehmigten Wohnungen auf private Bauherren. Diese Informationen stammen aus der Antwort des Senats auf eine Anfrage der CDU-Bürgerschaftsfraktion. Die CDU interessierte sich insbesondere für die Entwicklung von privatem Wohneigentum in Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Reihenhäusern.
Insgesamt wurden 2024 in Bremen 300 Wohnungen für private Haushalte genehmigt, was einen Rekordwert seit 2017 darstellt. Im Vergleich dazu wurden im Jahr 2023 nur 172 Wohnungen genehmigt, während die Genehmigungszahlen in den Jahren zuvor zwischen 230 und 290 lagen. Wohnungsunternehmen meldeten jedoch einen Rückgang der genehmigten Wohnungen auf 496 im Jahr 2024, verglichen mit 520 im Jahr 2023 und 1.063 in 2021. Das Ergebnis zeigt, dass Bremen 2024 insgesamt mehr Wohnungen genehmigte als im Vorjahr, vor allem aufgrund der Aktivitäten privater Bauherren.
Entwicklung der Bauprojekte
In Bremen liegt der bereits vorhandene Bestand an Ein- und Zweifamilienhäusern bei 78% der Wohngebäude. 2024 wurden Genehmigungen für 144 Wohnungen in Ein- und Zweifamilienhäusern erteilt, was 15% der insgesamt 979 genehmigten Wohnungen entspricht. Der durchschnittliche Anteil dieser Gebäudetypen war in den Jahren 2018 bis 2024 mit 18,5% konstant. Um die Entwicklung von Wohneigentum zu fördern, kündigte der Senat ein Eigentumsförderungsprogramm an, das den Erwerb von Neubauten sowie die Modernisierung bestehender Gebäude für Familien unterstützen soll.
Im Hinblick auf die Antragsstellung für Bauprojekte können Bauanträge seit September 2023 bis zum 30. Juni 2024 eingereicht werden. Ab dem 1. Juli 2024 sind zudem weitere Anträge verfügbar. Diese Informationen sind auf der Website des Bremer Bauamtes einsehbar, wo auch das Inhaltsverzeichnis für das Baugenehmigungsverfahren bereitgestellt wird. Das Mehrzweckformular für Genehmigungsfreistellungen nach § 62 BremLBO sowie Anträge für Baugenehmigungen im vereinfachten und umfangreichen Verfahren sind ebenfalls verfügbar.
Für Bauherren sind mehrere Unterlagen erforderlich, darunter Angaben zur Erfüllung des Mobilitätsbedarfs und die Baumbestandserklärung. Weitere Details zu den nötigen Anträgen und Dokumenten sind auf der Website des Bremer Bauamtes abrufbar.
Weser-Kurier berichtete, dass die Genehmigungszahlen für private Haushalte in Bremen einen Rekord erreicht haben.
Zusätzlich finden Interessierte spezifische Informationen zu den erforderlichen Formularen und Verfahren auf der Webseite des Bremer Bauamtes.