Bremen

Grundsteuer-Wirbel in Bremen: 47.900 Einsprüche und Reform im Fokus!

In Bremen sind seit der Neuregelung der Grundsteuer im Jahr 2025 zahlreiche Einsprüche gegen die neuen Grundsteuerbescheide eingegangen. Diese Maßnahme war notwendig, nachdem das Bundesverfassungsgericht veraltete Bewertungsgrundlagen gerügt hatte. Nach Angaben von buten un binnen hat die Finanzbehörde Bremen rund 47.900 Einsprüche gegen bereits verschickte Grundsteuerwertbescheide verzeichnet. Bislang wurden etwa 5.000 dieser Einsprüche bearbeitet, wobei die Eigentümer Fehler in ihren Angaben korrigiert haben.

Die Reform sieht vor, dass die Berechnung der Grundsteuer auf einem neuen Verfahren basiert. Die Stadt Bremen hat zugesichert, dass der neue Hebesatz so bestimmt wurde, dass die Gesamteinnahmen aus der Grundsteuer nicht steigen. Dennoch gibt es individuelle Verschiebungen bei den Zahlungen der Steuerzahler. Die Frist für Einsprüche gegen die Grundsteuerwertbescheide ist mittlerweile abgelaufen, wobei die Finanzbehörde darauf hinweist, dass sich die Einsprüche nur gegen die Anwendung des Hebesatzes richten können. Einsprüche gegen die Bewertung des Grundbesitzes mussten innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids eingelegt werden.

Einsprüche und ihre Auswirkungen

Auch die bundesweite Perspektive auf die Grundsteuerreform zeigt, dass viele Steuerbürger von erheblichen Steigerungen bei der Grundsteuer berichten. Laut Haufe haben zahlreiche Bürger bereits Einsprüche gegen das Bewertungsverfahren erhoben, die jedoch von der Finanzverwaltung bis zur Klärung der Verfassungsmäßigkeit ruhend gehalten werden. Dies bedeutet, dass die Bearbeitung dieser Einsprüche aufgeschoben wird, bis eine höchstrichterliche Entscheidung vorliegt. Die Grundsteuerreform wurde eingeführt, um Wertverzerrungen zu beseitigen, die zuvor als verfassungswidrig galten.

Die Neubewertung von fast 36 Millionen Grundstücken war eine Folge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts von 2018. Während die Neubewertung durch die Finanzämter weitgehend abgeschlossen ist, stellen viele Eigentümer erhebliche Unterschiede in den ihnen zugeteilten Steuerbeträgen fest. In diesem Zusammenhang ist es für Steuerpflichtige empfehlenswert, ihren Grundsteuerbescheid kritisch zu prüfen und gegebenenfalls innerhalb eines Monats Widerspruch einzulegen, falls sie Fehler feststellen.