Bremen

Investition in Bremer Kliniken: 52 Millionen Euro für neue Geräte!

Der Bremer Senat plant, 52 Millionen Euro in Kliniken zu investieren. Diese Entscheidung wurde von der Krankenhausgesellschaft des Bundeslands scharf kritisiert, da sie der Meinung ist, dass der tatsächliche Investitionsbedarf bei mindestens 78 Millionen Euro liegt. Der Verband der staatlichen, freien und privaten Kliniken in Bremen äußerte Bedenken, dass der Senat seit Jahren die vorgeschriebene Förderquote nicht erfüllt. Dies wurde in einem aktuellen Bericht von buten un binnen betont.

Die geplanten Investitionen sollen insbesondere dem Klinikum Mitte zugutekommen, das mit den Geldern die Erneuerung seiner Dialyseabteilung vorantreiben möchte. Auch das Klinikum Bremerhaven Reinkenheide plant, neue medizinische Geräte im Wert von über zwei Millionen Euro anzuschaffen. Bemerkenswert ist, dass die Investitionssumme in etwa dem Niveau des Vorjahres entspricht.

Hintergrund zur Krankenhausfinanzierung

Das Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG), das seit 1972 besteht, bildet die wichtigste rechtliche Grundlage für die Krankenhausfinanzierung auf Bundesebene. Laut Informationen des Bremischen Gesundheitsministeriums wurde mit dem KHG die duale Finanzierung eingeführt. Diese sieht vor, dass die Investitionsfinanzierung von der öffentlichen Hand beziehungsweise den Bundesländern übernommen wird, während die Betriebskosten von den Krankenkassen getragen werden.

Das Ziel des KHG ist die wirtschaftliche Sicherung der Krankenhäuser und die Gewährleistung einer bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen und eigenverantwortlich wirtschaftenden Krankenhäusern. Darüber hinaus soll das KHG zur Schaffung sozial tragbarer Pflegesätze beitragen. In Bremen wird das KHG durch das seit dem 01.06.2011 in Kraft befindliche Bremische Krankenhausgesetz (BremKrhG) ergänzt, dessen Umsetzung durch das Referat 41 erfolgt.