Osterholz

50 neue Staatsbürger im Kreis Osterholz: Einbürgerungsfeier begeistert!

Die Osterholzer Kreisverwaltung hat 50 Einbürgerungsverfahren abgeschlossen und die neuen Staatsbürger zu einer feierlichen Übergabe der Staatsbürgerschaftsurkunden ins Kreishaus eingeladen. Die neuen Staatsbürger stammen aus 16 verschiedenen Nationen, darunter Afghanistan, Dänemark, Gambia, Honduras, Indien, Iran, Israel, Moldau, Polen, Russland, Serbien, Simbabwe, Südsudan, Syrien, Thailand und Türkei.

Jeder Antragsteller gab eine feierliche Erklärung ab, das Grundgesetz und die Gesetze der Bundesrepublik zu achten. Viele Bewerber mussten mehrere Monate auf die Einbürgerung warten, was auf das hohe Antragsaufkommen seit der Gesetzesnovelle vom Juni 2024 zurückzuführen ist. Um eine zügige Bearbeitung zu gewährleisten, arbeitet die personell aufgestockte Einbürgerungsbehörde intensiv an den Anträgen.

Voraussetzungen und Berufsfelder

Die Voraussetzungen für die Einbürgerung in Deutschland beinhalten einen mindestens fünfjährigen rechtmäßigen Aufenthalt, ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder eine Aufenthaltserlaubnis sowie den Nachweis des Lebensunterhalts durch eigene Mittel. Zudem müssen Antragsteller einen Sprachtest bestehen. Es gibt auch Vereinfachungen für Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und minderjährige Kinder. Besondere Integrationsleistungen können dazu führen, dass die Aufenthaltszeit verkürzt wird. Die Einbürgerung ist jedoch nur möglich, wenn keine erheblichen Straftaten vorliegen und der Verfassungsschutz keine Bedenken hat.

Die neuen Staatsbürger üben Berufe in verschiedenen Bereichen aus, darunter Friseur, Kraftfahrer, Pflegefachmann, Ärztin, Erzieherin, Gesundheits- und Krankenpflegerin, pharmazeutisch-technische Angestellte, Projektingenieurin und Systementwickler.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge weist darauf hin, dass die Einbürgerung von den zuständigen Behörden, wie der Ausländerbehörde der Stadt oder Gemeinde sowie Jugendmigrationsdiensten, durchgeführt wird. Anträge können bereits ab dem Alter von 16 Jahren gestellt werden, bei Minderjährigen durch die Eltern. Die Kosten für die Einbürgerung betragen 255 Euro pro Person, und Kinder können zu reduzierten Preisen eingebürgert werden.

Für eine Einbürgerung sind spezielle Tests erforderlich, die Kenntnisse über die deutsche Gesellschaft und Demokratie abprüfen. Die Anforderungen umfassen ausreichend Deutschkenntnisse und den Nachweis der Identität sowie der Staatsangehörigkeit. Ausnahmen und Erleichterungen sind unter bestimmten Bedingungen möglich, zum Beispiel für in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern, sofern ein Elternteil seit über fünf Jahren in Deutschland lebt.