OldenburgOsterholz

Führerscheinlos ins Chaos: Mann steckt mit Pflegeheimbewohnern fest!

In Grasberg, einem Ort im Landkreis Osterholz, wurde ein 61-Jähriger von der Polizei kontrolliert, nachdem er mit einem Kleinbus auf einem Acker festgefahren war. Die Kontrolle des Fahrzeugs fand vermutlich nach einem Wendemanöver statt. Dabei stellte sich heraus, dass der Mann keinen Führerschein besitzt und auch keinen erforderlichen Personenbeförderungsschein. Auf Grund dieser Verstöße wurde ihm die Weiterfahrt untersagt und ein Strafverfahren eingeleitet, wie NDR berichten.

Der Personenbeförderungsschein, auch bekannt als P-Schein, ist besonders relevant für Personen, die gewerbliche Fahrgäste befördern möchten. Um einen P-Schein zu erlangen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, darunter ein Mindestalter von 21 Jahren sowie der Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Zu den Tätigkeiten, für die ein P-Schein erforderlich ist, zählen unter anderem das Taxifahren, das entgeltliche Fahren von Mietwagen sowie der Schülerverkehr, wie ADAC berichtet.

Voraussetzungen für den P-Schein

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Anerkannte Fahrerlaubnis (EU-Kartenführerschein)
  • Führerschein der Klasse B, gültig seit mindestens 2 Jahren
  • Ärztliches Zeugnis
  • Qualifiziertes ärztliches Gutachten zur geistigen und körperlichen Eignung
  • Augenfachärztliches Gutachten
  • Polizeiliches Führungszeugnis der Belegart “O”
  • Nachweis über Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs (für Krankenkraftwagen)
  • Fachkundeprüfung (für Taxis)

Die Beantragung eines P-Scheins muss persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde erfolgen. Die Bearbeitungszeit beträgt etwa 4 bis 6 Wochen. Bei Verstößen, wie dem Fahren ohne P-Schein, drohen Bußgelder und möglicherweise der Entzug der Fahrerlaubnis.