
Die Polizei und Staatsanwaltschaft Bremen haben den mutmaßlichen „Sekundenkleber-Mann“ ermittelt, der in der Bremer Innenstadt und der Neustadt gezielt Türschlösser beschädigt haben soll. Nach einer öffentlichen Fahndung gingen zahlreiche Hinweise aus der Bevölkerung ein, die zur Identifizierung und Wohnanschrift des Verdächtigen führten. Dieser wurde daraufhin in seiner Wohnung aufgesucht, wo Beweismaterial sichergestellt wurde.
Dem Mann wird zur Last gelegt, im Sommer und Herbst des vergangenen Jahres mindestens 27 Türschlösser unbrauchbar gemacht zu haben. Die betroffenen Schlösser waren anschließend nicht mehr mit einem Schlüssel zu öffnen und mussten entweder gereinigt oder ausgetauscht werden. Der hierbei entstandene Schaden betrifft verschiedene Wohngebäude, Geschäfte sowie ein Parteibüro in der Bremer Innenstadt, was zu einem hohen finanziellen Aufwand für die Geschädigten führte.
Details zu den Taten und Konsequenzen
Es ist bekannt, dass der mutmaßliche Täter etwa 50 bis 60 Jahre alt ist und ein Damenfahrrad mit rotem Sattelbezug und rotem Fahrradkorb nutzt. Bei einigen seiner Taten trug der Verdächtige Schuhe der Marke ON. Die Polizei bittet die Bevölkerung dringend um weitere Hinweise zur Identifizierung des Mannes.
Die Taten erfüllen den Tatbestand der Sachbeschädigung gemäß § 303 StGB, für den der Täter mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bestraft werden kann. Im Falle zusätzlicher Schäden oder Folgekosten könnten auch andere Straftatbestände wie Störung des öffentlichen Friedens oder Nötigung (§ 240 StGB) relevant werden. Geschädigte, insbesondere Unternehmen und Hausbesitzer, haben zudem die Möglichkeit, zivilrechtliche Schadensersatzansprüche gemäß § 823 BGB geltend zu machen. Für Beschuldigte wird geraten, sich bei Verdacht oder Vorladung nicht ohne anwaltliche Beratung zu äußern, um die Verteidigung nicht zu erschweren.