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Stromchaos in Döbeln: Rentner vier Wochen ohne Energie!

Ein 80-jähriger Rentner aus Döbeln erlebte eine schwierige Zeit, als er auf Rat eines vermeintlichen Stadtwerke-Mitarbeiters seinen Stromanbieter wechselte. Der neue Anbieter, die GSD-Naturenergie GmbH, schickte dem Rentner trotz der geleisteten Zahlungen Mahnungen. In der Folge wurde der Stromanschluss des Rentners zu Beginn des Jahres gesperrt. Er musste vier Wochen lang im Winter ohne Strom auskommen. Nachdem er die Stadtwerke kontaktierte, erhielt er schließlich wieder Strom. Der Rentner hat mittlerweile Anzeige wegen Betrugs gegen den Anbieter erstattet, wie [Sächsische.de](https://www.saechsische.de/lokales/mittelsachsen/doebeln/doebelner-nach-betrug-vier-wochen-ohne-strom-kind-loest-wohnungsbrand-aus-diakonie-eroeffnet-OLE5FLGCLNDWLEVGPOZ4VP4XQE.html) berichtete.

Am Mittwoch kam es in Döbeln auch zu einem Wohnungsbrand. Die Feuerwehr wurde um 10 Uhr zu einem Brand in der Givorser Straße 10 gerufen. Ein Kind hatte in der Küche mit Feuer gespielt, während die Wohnungsinhaberin schlief. Die Wohnung ist durch den Brand unbewohnbar geworden, wobei der Rauch das größte Problem darstellt. Dies wurde ebenfalls von [Sächsische.de](https://www.saechsische.de/lokales/mittelsachsen/doebeln/doebelner-nach-betrug-vier-wochen-ohne-strom-kind-loest-wohnungsbrand-aus-diakonie-eroeffnet-OLE5FLGCLNDWLEVGPOZ4VP4XQE.html) berichtet.

Weitere Informationen zum Anbieterwechsel

Wer sich in ähnlichen Situationen wie der Rentner befindet, sollte darüber informiert sein, wie der Anbieterwechsel bei Strom und Gas abläuft. Laut [Verbraucherzentrale.de](https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/preise-tarife-anbieterwechsel/so-laeuft-der-anbieterwechsel-bei-strom-und-gas-ab-10645) können Wechseldienstleister den Anbieterwechsel für Kunden durchführen, was sowohl Vor- als auch Nachteile hat. Um den Anbieter selbst zu wechseln, sind mehrere Schritte notwendig: Zunächst sollten Daten bereitgelegt und die Vertragsbedingungen festgelegt werden. Die letzte Strom- oder Gasrechnung ist dabei nützlich. Außerdem ist es ratsam, die nächstmögliche Kündigungsmöglichkeit des aktuellen Vertrags zu prüfen.

Im Rahmen des Anbieterwechsels müssen zudem neue Tarife ausgewählt und der alte Vertrag gekündigt werden. Der neue Anbieter übernimmt in der Regel die Kündigung des alten Vertrags. Wichtig ist, dass der Zählerstand am Tag des Wechsels abgelesen und sowohl dem Netzbetreiber als auch den alten und neuen Lieferanten mitgeteilt wird. Das Widerrufsrecht für den neuen Vertrag kann innerhalb von 14 Tagen ohne Begründung in Anspruch genommen werden.