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Dortmund plant Verbot: Lachgas-Konsum bei Jugendlichen im Visier!

Die Stadt Dortmund plant eine neue Verordnung zur Regulierung des Konsums von Lachgas. Diese Regelung soll am 13. Februar 2025 durch den Rat der Stadt beschlossen werden. Lachgas ist in Deutschland derzeit legal erhältlich und erfreut sich insbesondere bei Jugendlichen großer Beliebtheit.

Die geplante Verordnung sieht vor, den Verkauf von Lachgas an Minderjährige sowie die Ab- und Weitergabe an junge Menschen zu verbieten. Bei Verstößen drohen Strafen von bis zu 1.000 Euro. Die betäubenden Wirkungen von Lachgas können kurzfristige Risiken wie Taubheitsgefühle, Schwindel und Koordinationsprobleme mit sich bringen. Langfristiger Konsum sei vor allem für Kinder und Jugendliche gefährlich und könne zu Nervenschäden und psychischer Abhängigkeit führen. Der Konsum unter Jugendlichen in Europa ist in den letzten Jahren gestiegen; in Frankfurt am Main gaben 2022 rund 17% der 15- bis 18-Jährigen an, Lachgas konsumiert zu haben, was im Vergleich zu 2021 einen Anstieg von 13% darstellt. Im Jahr 2023 fiel dieser Wert auf 14%, bleibt jedoch hoch.

Vorschläge auf Bundesebene

Parallel zu den Entwicklungen in Dortmund hat Gesundheitsminister Karl Lauterbach einen Vorschlag für ein Verbot von Lachgas für Minderjährige erarbeitet. Dieser Änderungsantrag umfasst Einschränkungen für Herstellung, Handel, Erwerb und Besitz von Lachgas. Es ist geplant, ein Verkaufs- und Besitzverbot für Kinder und Jugendliche einzuführen. Die industrielle, gewerbliche oder wissenschaftliche Nutzung von Lachgas bleibt jedoch erlaubt, solange der Missbrauch ausgeschlossen ist.

Lachgas wird in der Industrie, etwa zum Aufschäumen von Sahne, sowie in medizinischen und wissenschaftlichen Anwendungen verwendet. Häufig wird es auch als Partydroge genutzt, dessen Risiken wie Schwindel, Übelkeit und Lähmungserscheinungen oft unterschätzt werden. Der Bundesrat hat die Bundesregierung aufgefordert, Lachgas in die Anlage des Gesetzes über neue psychoaktive Stoffe aufzunehmen. Lauterbach plant außerdem ein Verbot des „begleiteten Trinkens“ für Jugendliche im Alter von 14 bis 16 Jahren. Laut dem Jugendschutzgesetz dürfen Jugendliche ab 16 Jahren Bier, Wein oder Sekt in der Öffentlichkeit trinken und kaufen; ab 14 Jahren ist dies in Anwesenheit einer sorgeberechtigten Person erlaubt.

Ruhr24 berichtete über die neue Verordnung in Dortmund
Tagesschau gab Einblicke in die bundesweiten Vorschläge zu Lachgas