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Duisburg plant drittes Frauenhaus: Mehr Schutz für Gewaltopfer!

In Duisburg wird ein drittes Frauenhaus geplant, um den steigenden Bedarf an Schutz für Gewaltopfer zu decken. Laut einem Bericht des WDR ist die Situation für Frauen, die Opfer häuslicher Gewalt werden, alarmierend. Das Bundeskriminalamt meldet, dass in Deutschland fast täglich eine Frau ermordet wird und alle drei Minuten eine Frau oder ein Mädchen häusliche Gewalt erlebt. In Duisburg existieren derzeit zwei Frauenhäuser, die nicht ausreichen, um die Nachfrage zu erfüllen. Das Schutzhaus des Evangelischen Dienstes bietet Platz für 11 Frauen und 14 Kinder, was deutlich zu wenig ist.

Die Leiterin des Frauenhauses, Karin Bartl, hebt hervor, dass Frauen nicht einfach abgewiesen werden. Stattdessen erhalten sie Unterstützung bei der Suche nach weiteren Hilfsangeboten. Allerdings sind die Plätze in den Frauenhäusern oft länger belegt, insbesondere wenn es um Frauen mit vielen Kindern geht. Diese Frauen haben oft Schwierigkeiten, auf dem Wohnungsmarkt eine geeignete Unterkunft zu finden, da Vermieter Bedenken wegen gewalttätiger Expartner haben oder Vorurteile gegenüber Frauen mit Sozialleistungen hegen.

Geplantes drittes Frauenhaus

Das neu geplante Frauenhaus könnte bereits im Jahr 2027 eröffnet werden und soll barrierefrei gestaltet sein. Die Duisburger Wohnungsgesellschaft Gebag hat dafür ein Mehrfamilienhaus vorgeschlagen. Bartl zeigt sich vorsichtig optimistisch über das anstehende Projekt, das von den Evangelischen Diensten übernommen werden soll. Die Anforderungen an das neue Schutzhaus beinhalten Büroräume, Gemeinschaftsräume, Räume für die Kinderbetreuung sowie Lagerräume für Sachspenden.

Ein zusätzlicher Hoffnungsschimmer für Gewaltopfer ist das neue Gewalthilfegesetz, das im Februar 2025 beschlossen wurde. Wie bmfsfj.de berichtet, sichert dieses Gesetz gewaltbetroffenen Frauen und ihren Kindern einen kostenfreien Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung. Es soll das Hilfesystem bundesweit ausbauen und Lücken in der Versorgung schließen. Torehren werden unter anderem Ziele wie der Schutz von Frauen und Kindern vor häuslicher Gewalt, die Intervention bei Gewalt sowie die Prävention von Gewalthandlungen festgelegt.

Insgesamt fordert das Gewalthilfegesetz, das durch 2,6 Milliarden Euro des Bundes bis 2036 finanziert wird, eine bedarfsgerechte Bereitstellung von Schutz-, Beratungs- und Unterstützungsangeboten. Der Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung tritt am 1. Januar 2032 in Kraft. Das Gesetz stellt somit eine wichtige Grundlage für den Schutz vor geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt in Deutschland dar.