
Elf Jahre nach den tödlichen Schüssen in einem Wettbüro in Berlin wurde ein Rocker, der in Deutschland zu lebenslanger Haft verurteilt wurde, in der Türkei gefasst. Der Vorfall ereignete sich am 10. Januar 2014, als ein 26-Jähriger erschossen wurde. Der verhaftete Rocker wurde 2019 zusammen mit weiteren Mitgliedern der Rockerbande Hells Angels wegen Mordes verurteilt. Im Februar 2022 bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH) die Verurteilungen, ausgenommen das Urteil für den gefassten Rocker, der Revision eingelegt hatte. Im Jahr 2023 stellte der BGH fest, dass das Urteil gegen den 34-Jährigen rechtskräftig sei.
In einem gemeinsamen Einsatz mit deutschen Behörden wurden zudem zehn weitere Verdächtige in der Türkei festgenommen, von denen einige ebenfalls Verbindungen zu den Hells Angels haben. Den Festgenommenen wird vorgeworfen, in 46 Fällen deutsche Staatsbürger betrogen zu haben, indem sie sich als Polizeibeamte, Staatsanwälte und Richter ausgaben. Die Betrüger sollen einen Gesamtbetrag von fast drei Millionen Euro erbeutet haben. Unter den Festgenommenen wurden sieben am Dienstag inhaftiert, während drei unter Hausarrest gesetzt wurden. Es ist jedoch unklar, ob der in Deutschland verurteilte Rocker zu diesen Festgenommenen gehört, wie [pz-news.de](https://www.pz-news.de/home_artikel,-Elf-Jahre-nach-Mord-in-Berlin-Rocker-in-der-Tuerkei-gefasst-_arid,2208395.html) berichtete.
Freispruch nach tödlichen Schüssen auf Polizisten
In einem weiteren Fall zu einem Rocker der „Hells Angels“ entschied der Bundesgerichtshof (BGH) kürzlich, dass ein Rocker nach einem tödlichen Schuss auf einen Polizisten freigesprochen wurde. Der Rocker war zuvor zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht entschied, dass er in irrtümlicher Notwehr handelte, da er sich in höchster Lebensgefahr sah. Der Vorfall ereignete sich im März 2010, als der Rocker auf einen Polizisten schoss, der hinter einer Haustür verdeckt stand.
Der Rocker hatte geglaubt, es handele sich um Mitglieder der konkurrierenden Rockerbande „Bandidos“, die ihn und seine Verlobte töten wollten. Bei dem Vorfall schoss er durch die Tür, nachdem die Polizei auf seinen Zuruf „Verpisst Euch!“ nicht reagierte. Die Kugel traf den Polizisten am Armausschnitt der Schutzweste und führte dessen Tod herbei. Der BGH stellte fest, dass es dem Angeklagten nicht zumutbar gewesen sei, einen Warnschuss abzugeben, weil er von höchster Lebensgefahr ausging. Damit war der Tod des Polizeibeamten dem Angeklagten nicht anzulasten, wie [focus.de](https://www.focus.de/panorama/bgh-rocker-nach-toedlichen-schuessen-auf-polizisten-freigesprochen-hells-angels_id_2326693.html) berichtete.