DeutschlandHohenlohekreis

Erste Bezahlkarten für Geflüchtete: So funktioniert das neue System!

Das Amt für Ordnung und Zuwanderung des Landratsamtes im Hohenlohekreis hat die ersten Bezahlkarten an leistungsberechtigte Geflüchtete ausgegeben. Diese Visa-Debitkarten dienen der Auszahlung von Sozialleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und sollen ab Februar 2024 die einzige Zahlungsmethode für Geflüchtete in Deutschland sein.

Bis zum 31. Januar 2024 sollen über 450 Bezahlkarten verteilt werden. Die neue Regelung sieht vor, dass Leistungsempfänger kein Bargeld mehr erhalten und auch keine Überweisungen auf Konten mehr stattfinden. Die Einführung der Bezahlkarte erfolgt in 14 Bundesländern, wobei Baden-Württemberg bereits im Dezember 2023 in einer Landeserstaufnahmeeinrichtung bei Karlsruhe mit der Ausgabe begonnen hat. Der Hohenlohekreis ist einer der ersten Pilotlandkreise für dieses System.

Digitale Entlastung für Behörden

Die Bezahlkarte soll nicht nur die Verwaltung digitalisieren, sondern auch die Finanzverwaltung der Behörden entlasten, da die Handhabung von Bargeld entfällt. Die Zahlungsabwicklung erfolgt über die Firma Secupay AG. Die Karte kann in allen Geschäften verwendet werden, die Visa-Debitkarten akzeptieren, bietet aber einige Einschränkungen: Bestimmte Händlerkategorien, wie Finanztransfer-Dienstleistungen und Kryptowährungsangebote, sind ausgeschlossen. Geflüchtete können in der Regel einmal im Monat 50 Euro bar abheben; diese Funktion kann kostenlos beim Bezahlen an Kassen im Einzelhandel genutzt werden.

Ein zusätzliches Ziel der Einführung der Bezahlkarte ist es, Geflüchtete daran zu hindern, Geld in ihre Heimatländer zu überweisen, und Anreize für illegale Migration zu senken. Laut Informationen der Bundesregierung haben Geflüchtete, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst sichern können, Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, die in der Vergangenheit als Sachleistungen oder Bargeld bereitgestellt wurden.

Die Bezahlkarte wurde am 1. März 2024 durch eine Gesetzesänderung ins Asylbewerberleistungsgesetz aufgenommen und ihre Nutzungsmöglichkeiten erweitert. Der Bundestag verabschiedete das Gesetz am 12. April 2024, und der Bundesrat stimmte am 26. April 2024 zu. Die Regelungen treten am 16. Mai 2024 in Kraft.

Die Reform gibt den Ländern und Kommunen mehr Spielraum bei der Leistungserbringung und sieht vor, dass alle Geflüchteten, unabhängig von ihrer Unterbringung, Leistungen per Bezahlkarte erhalten können. Städte und Gemeinden erwarten durch die neue Regelung einen geringeren Verwaltungsaufwand.