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Fahrerflucht auf A70: Gericht versäumt Urteil – Anwalt allein erschienen!

Ein 37-jähriger Mann aus Fulda, der auf der Maintalautobahn A 70 zwischen Stettfeld und Eltmann einen schweren Unfall verursachte, steht wegen Fahrerflucht vor Gericht. Der Vorfall ereignete sich am 2. Juni des vergangenen Jahres, als der Mann während starkem Regen einen Lkw überholte, die Kontrolle über sein Fahrzeug verlor und mit der rechten Leitplanke kollidierte.

Der Unfall führte zu einem Totalschaden an seinem BMW; der Fahrer blieb jedoch unverletzt. Nach dem Unfall verließ der Mann die Autobahn an der Abfahrt Eltmann. Infolgedessen erhielt er einen Strafbefehl über 2000 Euro wegen „unerlaubtem Entfernens vom Unfallort“. Zum Gerichtstermin erschien der Angeklagte nicht, stattdessen war nur sein Anwalt anwesend.

Gerichtstermin und Verteidigung

Der Anwalt des Angeklagten erklärte, dass sein Mandant sich in Sicherheit bringen wollte und dazu den ADAC für einen Abschleppdienst kontaktiert hatte. Der ADAC informierte daraufhin die Polizei über den Unfall. Zudem blieb das Autokennzeichen des Fahrzeugs am Unfallort zurück, was die Ermittlungen erleichterte. Der Schaden an der Leitplanke wird auf rund 3000 Euro geschätzt und wurde bereits der Versicherung gemeldet.

Der Anwalt betonte, dass der Mandant nicht die Absicht hatte, eine Straftat zu begehen. Das Gericht stellte das Verfahren schließlich ein, da die hohe Schadenshöhe für den Angeklagten nicht erkennbar war. Stattdessen wurden ihm Auflagen auferlegt: Er muss 1000 Euro an die Kreisverkehrswacht Haßberge und weitere 1000 Euro an den Verein für Jugendhilfe Bamberg überweisen. Zusätzlich muss der Angeklagte die Kosten für seinen Anwalt tragen.

Unfallflucht hat rechtliche Konsequenzen, wie der ADAC berichtet. Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort ist als Straftat nach § 142 StGB definiert und kann mit Geldstrafen, Punkten in Flensburg oder sogar einem Fahrverbot geahndet werden. Die Opfer von Unfallflucht sind oft betroffen, da sie möglicherweise auf ihren Kosten sitzen bleiben, wenn der Täter nicht ermittelt werden kann. Der ADAC bietet zudem rechtliche Beratung für Mitglieder an.