Deutschland

Fahrerflucht nach Überholmanöver: Zeugen dringend gesucht!

Am 28. Januar 2025 kam es um 07:20 Uhr zu einem gefährlichen Verkehrsunfall auf der L493 zwischen Herxheim und Hayna. Ein bislang unbekannter Fahrer eines silbernen Mercedes überholte in einer Linkskurve einen LKW, obwohl er Gegenverkehr hatte. Diese riskante Manöver führten zu dramatischen Reaktionen der anderen Verkehrsteilnehmer.

Ein 64-jähriger PKW-Fahrer, der sich im Gegenverkehr befand, reagierte umgehend mit einer Vollbremsung, um einen Zusammenstoß zu verhindern. Ein 37-jähriger Fahrer eines VW musste ebenfalls ausweichen und lenkte sein Fahrzeug nach rechts in den Grünstreifen. Dieser Ausweichmanöver führte zu einem Sachschaden von etwa 2000 Euro an dem VW. Der Fahrer des silbernen Mercedes ließ sich nach dem Vorfall nicht blicken und flüchtete von der Unfallstelle, ohne sich um die entstandenen Schäden zu kümmern.

Ermittlungen und Konsequenzen

Infolge des Vorfalls wurde ein strafrechtliches Verfahren wegen Verkehrsunfallflucht und Gefährdung des Straßenverkehrs eingeleitet. Die Polizei bittet um Hinweise zu dem flüchtigen Fahrer und kann unter der Telefonnummer 06341-2870 oder per E-Mail unter pilandau@polizei.rlp.de kontaktiert werden.

Verkehrsunfallflucht ist ein ernstes Delikt, das in § 142 StGB geregelt ist. Sollte sich der gesuchte Fahrer melden, läuft er Gefahr, mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft zu werden. Bei Ersttätern kann zwar oft eine geringe Geldstrafe verhängt werden, der Verlust der Fahrerlaubnis bleibt jedoch nicht ausgeschlossen, insbesondere wenn bedeutender Schaden an Dritten entstanden ist. Bedeutender Schaden liegt nach aktueller Rechtsprechung bei etwa 1.250 Euro. Jeder Unfallbeteiligte, auch solche, die nicht direkt betroffen sind, kann ebenfalls bestraft werden, wie anwalt.de berichtet.