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Frühlingsfreuden: Verkaufsoffener Sonntag in Sonthofen am 13. April!

Am 13. April 2025 findet in Sonthofen im Oberallgäu ein verkaufsoffener Sonntag statt. Der Anlass der Veranstaltung ist der Frühlingsboten, der zahlreiche Angebote und Schnäppchen in der Stadt verspricht. Zudem wird ein Kinderprogramm sowie eine Autoausstellung zur Unterhaltung angeboten. Bislang sind keine weiteren Sonntagsöffnungen in Sonthofen geplant.

In Bayern dürfen Geschäfte an maximal vier Sonntagen im Jahr öffnen, was im Einklang mit dem bundesweiten Ladenschlussgesetz steht. Für den verkaufsoffenen Sonntag in Sonthofen gelten die Öffnungszeiten von 12:00 bis 17:00 Uhr. Die Wetterprognose für diesen Tag sieht überwiegend starke Bewölkung und angenehme Temperaturen von etwa 17 Grad Celsius vor.

Hintergrundinformationen zu Sonntagsöffnungen

Historisch betrachtet waren Sonntagsöffnungen im 19. Jahrhundert üblich. Nach dem Ersten Weltkrieg wurden sie durch verschiedene Ladenschlussgesetze eingeschränkt. Im internationalen Vergleich haben andere Länder unterschiedliche Regelungen für Sonntagsöffnungen: In Frankreich sind bis zu fünf verkaufsoffene Sonntage zulässig, und Großstädte können zusätzliche Termine festlegen. Im Osten Europas gibt es liberalere Regelungen, die oft uneingeschränkte Öffnungszeiten ermöglichen. Spanien hat spezielle Regelungen für das Weihnachtsgeschäft sowie für bestimmte Sonntage im Monat.

Gemäß den Bestimmungen des bayerischen Ladenschlussgesetzes sind befristete Ausnahmen von den allgemeinen Ladenschlusszeiten nur in Einzelfällen und im öffentlichen Interesse möglich, wie im Bericht des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales dargelegt wird. Öffentliches Interesse bezieht sich typischerweise auf außergewöhnliche Bedürfnisse, insbesondere die Versorgungsbedürfnisse der Bevölkerung. Eine Genehmigung für Ausnahmeöffnungen kann nur einmal jährlich pro Kommune erteilt werden, wenn die Veranstaltung nicht nur auf Shopping abzielt, sondern auch kulturelle Elemente beinhaltet. Diese Regelungen betreffen insbesondere Großveranstaltungen und die jeweiligen Zuständigkeiten variieren je nach regionaler oder überregionaler Bedeutung der Anlässe.