Deutschland

Führerschein-Austausch im Märkischen Kreis: Jetzt Frist sichern!

Der Märkische Kreis setzt weiterhin Maßnahmen zur Umstellung alter Führerscheine in die EU-Standarddokumente um. Wie Hönne Zeitung berichtet, sind alle Fahrer, die vor dem 19. Januar 2013 einen Führerschein erhalten haben, zur Umstellung verpflichtet. Dies betrifft vor allem die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1980, für die die Frist zum Austausch bereits am 19. Januar 2023 endete. Ein verspäteter Austausch könnte mit einem Verwarngeld geahndet werden.

Bis zum Jahr 2033 sind die rund 200.000 Führerscheine im Märkischen Kreis von der Umstellung betroffen. Bis Anfang 2025 wurden bereits etwa 49.200 graue und rosa Führerscheine erfolgreich umgetauscht. Zuletzt wurden die Fahrer der Jahrgänge 1971 bis 1980 aufgefordert, ihre alten Dokumente umzutauschen. Das Fahren mit einem abgelaufenen Führerschein wird als Ordnungswidrigkeit gewertet und kann mit einem Ordnungsgeld von zehn Euro belegt werden.

Wichtige Informationen zum Führerscheintausch

Die Umstellung der Führerscheine erfolgt in den Bürgerbüros der Städte Iserlohn oder Lüdenscheid. Benötigt werden der bisherige Führerschein, ein gültiges Ausweisdokument und ein aktuelles, biometrisches Lichtbild, welches maximal 12 Monate alt sein darf. Die Gebühr für den Umtausch beträgt 31,80 Euro, und die Bearbeitungszeit dauert in der Regel zwei bis drei Wochen. Bei Führerscheinen, die nicht im Märkischen Kreis ausgestellt wurden, könnte sich die Bearbeitungszeit verlängern. Der neue Kartenführerschein wird von der Bundesdruckerei zugesendet, während der alte Führerschein mit Ablaufdatum zurückgegeben wird.

Wie Märkischer Kreis verdeutlicht, müssen auch Führerscheine, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden, bis spätestens 19. Januar 2026 umgetauscht werden. Eine Terminvereinbarung für den Besuch im Bürgerbüro ist erforderlich und kann online oder telefonisch vorgenommen werden. Hinweis: Berufskraftfahrer müssen zusätzlich die Regelungen des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes beachten.