
Ab dem 1. Mai 2025 sind in Gießen nur noch digital übermittelte Passbilder von zertifizierten Fotografen für Ausweisdokumente zulässig. Das Stadtbüro und die Ausländerbehörde werden mitgebrachte Passbilder nicht mehr akzeptieren. Diese Regelung ist Teil eines Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen, das 2020 verabschiedet wurde. Ein Ziel dieser neuen Vorschriften ist es, Manipulationen an Passbildern zu verhindern.
Besondere Aufmerksamkeit wird der Morphing-Technik gewidmet, die mehrere Gesichtsbilder zu einem einzelnen Gesamtbild vereint. Solche manipulierten Passbilder könnten die Zuverlässigkeit von Identitätskontrollen gefährden. Darüber hinaus wird erwartet, dass die neuen Anforderungen Qualitätsverluste durch Ausdrucken und Scannen vermeiden. Um diesen Prozess zu vereinfachen, sollen Fotografen QR-Codes für die digitale Übermittlung der Bilder verwenden.
Selbstbedienungs-Automaten und Vorbereitung der Fotografen
Im Rathaus von Gießen sind Selbstbedienungs-Automaten für Passbilder und Fingerabdrücke geplant. Diese Geräte sind jedoch derzeit noch nicht verfügbar, da der alte Automat bereits entfernt wurde und neue Geräte noch geliefert und aufgestellt werden müssen. Gießener Fotografen sind auf den gesicherten elektronischen Transfer der Bilder gut vorbereitet. Auch die Drogeriemarktkette dm plant, diesen Service rechtskonform anzubieten, wie der Gießener Anzeiger berichtete.
Bereits seit dem 1. November 2010 sind biometrische Passfotos für amtliche Dokumente wie Personalausweise, Reisepässe und Führerscheine erforderlich. Die Merkmale eines biometrischen Passbildes umfassen unter anderem das Format und die Größe, die Schärfe, den Kontrast und die Ausleuchtung sowie den Hintergrund und die Kopfbedeckung. Informationen zu den Anforderungen sind auf der Fotomustertafel der Bundesdruckerei erhältlich, wie Höck Fotografie ausführte.