DeutschlandOffenburg

Grenzübertritt in Neuenburg: Feuerwerkskörper ohne Zulassung sichergestellt!

Ein 32-jähriger französischer Staatsangehöriger wurde am 15. Januar 2025 bei einer Kontrolle am Grenzübergang Neuenburg Rheinbrücke von der Bundespolizei festgenommen. Bei der Kontrolle seines Fahrzeugs entdeckten die Beamten 13 Feuerwerkskörper im Kofferraum. Diese bestanden aus zwölf Feuerwerkskörpern ohne CE-Kennzeichnung sowie einem mit CE-Kennzeichnung, wobei beide der Kategorie 3 zuzuordnen sind.

Die Einfuhr von Feuerwerkskörpern ohne CE-Kennzeichnung nach Deutschland ist verboten, während Feuerwerkskörper der Kategorie 3 mit CE-Kennzeichnung nur mit einem entsprechenden Berechtigungsnachweis eingeführt werden dürfen. Der 32-Jährige konnte jedoch keinen solchen Nachweis vorlegen. Daraufhin wurden alle 13 Feuerwerkskörper sichergestellt. Gegen den Mann wurde ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz eingeleitet, wie RegioTrends berichtete.

Strenge Vorschriften für Feuerwerkskörper

Das Sprengstoffgesetz in Deutschland regelt die Einfuhr und den Umgang mit Feuerwerkskörpern streng. Um die Sicherheit zu gewährleisten, dürfen nur bestimmte Arten von Feuerwerkskörpern unter klar definierten Bedingungen importiert werden. Das Vorliegen eines Berechtigungsnachweises ist dabei maßgeblich, um die Vorschriften zu erfüllen. Weitere Informationen zur Thematik finden sich in einem Dokument des Bundestages.