
Die Grundsteuerreform in Lüneburg schreitet voran. Wie die Landeszeitung berichtet, sind bereits viele Bescheide versendet worden, und ein Großteil der rund 80.000 Grundsteuerfälle im Zuständigkeitsbereich des Finanzamtes wurde bearbeitet. Trotz des Fortschritts klagen zahlreiche Grundstücks- und Immobilienbesitzer über drastische Erhöhungen ihrer Grundsteuern, wobei einige Steigerungen von 400 auf bis zu 4000 Euro pro Jahr gemeldet wurden. Diese sprunghaften Anstiege sind zum Teil auf die Reform selbst, aber auch auf fehlerhafte Angaben in den Bescheiden zurückzuführen.
Fehlerquellen wurden insbesondere in der Verwechslung von Wohn- und Nutzflächen sowie in falschen Angaben zu Kellern und Dachböden identifiziert. Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits im April 2018 entschieden, dass die alte Grundsteuer ab 2025 nicht mehr gültig ist, was die Notwendigkeit der Reform unterstreicht. Diese war erforderlich, da die alte Regelung auf veralteten Werten basierte, die teilweise bis ins Jahr 1964 zurückgehen.
Aktueller Stand der Bearbeitung und Einsprüche
Jörg Zimmerman vom Finanzamt Lüneburg teilte mit, dass nur noch wenige unklare Fälle offen sind, darunter speziellere Sonderfälle wie etwa Trafohäuschen und abweichende Quadratmeterangaben. Die neuen Grundsteuern können im Vergleich zu den Werten von 2024 sowohl höher als auch niedriger ausfallen. Angesichts der Vielzahl an Fehlern in den Bescheiden nutzen immer mehr Bürger die Hotlines der Gemeinden sowie des Finanzamtes, um Klarheit zu erhalten. Momentan stehen in Lüneburg 28 Mitarbeiter zur Verfügung, die ausschließlich Grundsteuerfragen bearbeiten.
Gemäß den Angaben der Finanztip haben landesweit etwa 15% der Grundsteuerpflichtigen Einspruch gegen ihre Bescheide eingelegt. Diese Vorgänge ruhen derzeit beim Finanzamt, was auf die Vielzahl an Anfragen und Änderungsanträgen zurückzuführen ist. Einsprüche gegen fehlerhafte Grundsteuerbescheide müssen innerhalb eines Monats eingelegt werden, ansonsten werden die Bescheide bestandskräftig. Bei erfolgreichem Einspruch könnte es auch zu Rückerstattungen bereits gezahlter Steuern kommen. Klagen gegen die Reform wurden bereits eingereicht, wobei die rechtliche Lage aufgrund der anhaltenden Verfahren bis 2025 unverändert bleiben könnte.
Dennoch zeigt sich Zimmerman optimistisch und hält das niedersächsische Modell für einfacher und gerechter als die Regelungen in anderen Bundesländern, trotz der anhaltenden Bedenken und Herausforderungen im Zusammenhang mit der neuen Grundsteuer.