
Ein Reisender aus Südafrika wurde am Flughafen München von Zollbeamten gestoppt, nachdem er versucht hatte, ein Haifischgebiss nach Deutschland zu schmuggeln. Das Gebiss, das von einem Kurz- oder Langflossen-Mako stammt, fällt unter das Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES), welches den Handel mit bestimmten bedrohten Arten regelt. Der Versuch wurde von den Zollbeamten rechtzeitig entdeckt, sodass das Haifischgebiss gemäß den Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes beschlagnahmt werden konnte.
Thomas Meister, Pressesprecher des Hauptzollamts München, unterstreicht die Bedeutung, sich vor Reisen über die geltenden Vorschriften zu informieren. Er empfiehlt Reisenden, sich über die Bestimmungen zu geschützten Tierarten zu erkundigen und keine Produkte zu erwerben, die gegen internationale Artenschutzgesetze verstoßen, wie [Merkur berichtete](https://www.merkur.de/lokales/erding/flughafen-muenchen-ort60188/grotestes-tier-souvenir-einzuschmuggeln-am-flughafen-muenchen-passagier-aus-suedafrika-versucht-93707564.html).
Rechtliche Konsequenzen und Artenschutz
In einem ähnlichen Vorfall wird von einem Mann berichtet, der ebenfalls ein Haigebiss nach Deutschland schmuggeln wollte. Dies zeigt, dass solche Versuche am Flughafen München nicht Einzelfälle sind, und unterstreicht die kontinuierliche Herausforderung für die Zollbehörden im Umgang mit illegalem Schmuggel von geschützten Arten, wie [Spiegel berichtete](https://www.spiegel.de/panorama/justiz/flughafen-muenchen-mann-will-haigebiss-nach-deutschland-schmuggeln-a-4069d70e-ed7d-461c-8311-505d8ef1779d).