
Am 29. Januar 2025 ist das Briefwahlbüro der Stadt Halle (Saale) seit dem 20. Januar geöffnet. Bürgerinnen und Bürger können die Briefwahlunterlagen persönlich beantragen. Es ist wichtig, dass die Rücksendung der Briefwahlunterlagen bis spätestens zum 29. Januar erfolgt. Nach diesem Datum müssen die Unterlagen entweder in die Briefkästen der Stadt Halle eingeworfen oder in der Briefwahlstelle im Stadthaus, Marktplatz 2, Zimmer 113, im ersten Stock abgegeben werden. Für die Wahl stehen zusätzliche Urnenstandorte in der Wolfgang-Borchert-Str. 77 und am Marktplatz 1 zur Verfügung.
Die Briefwahlunterlagen müssen am Wahltag, dem 29. Januar, bis spätestens 18.00 Uhr in die Briefkästen der Stadtverwaltung eingeworfen werden. Eine mögliche Stichwahl findet am 23. Februar parallel zur Bundestagswahl statt. Diese ist erforderlich, falls kein Kandidat im ersten Wahlgang mehr als 50 Prozent der Stimmen erhält. Seit 1994 wurden alle Oberbürgermeisterwahlen in Halle in der Stichwahl entschieden, wie MDR berichtete.
Details zur Beantragung von Briefwahlunterlagen
Die Beantragung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen kann online seit Montag, dem 13. Januar 2025, durchgeführt werden. Der Antrag muss bis zum 17. Februar 2025, 23:59 Uhr, gestellt werden, damit die Briefwahlunterlagen per Post zugesandt werden. Für Anträge, die zwischen dem 18. Februar 2025, 00:00 Uhr und dem 20. Februar 2025, 23:59 Uhr eingereicht werden, müssen die Briefwahlunterlagen in der Briefwahlstelle abgeholt werden. Analoge Beantragungen und Selbstabholungen sind bis zum 21. Februar 2025, 15:00 Uhr, in der Briefwahlstelle möglich.
Ein neuer Wahlschein kann bis Samstag, den 22. Februar 2025, 12:00 Uhr, beantragt werden, falls die Unterlagen nicht erhalten oder verloren gingen. Die Zustellung der Wahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 3. Februar 2025, sobald die Stimmzettel vorliegen. Zusätzlich sind Informationen zu barrierefreien und nicht barrierefreien Wahlräumen in Halle (Saale) verfügbar unter der offiziellen Website der Stadt.