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Niedersachsen fordert Maßnahmen für sinkende Strompreise: Was steckt dahinter?

Niedersachsens Landesregierung setzt sich verstärkt für eine Reform der deutschen Schuldenbremse ein. Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) unterstrich die Dringlichkeit, mehr Investitionen vom Bund zu fordern, um den bestehenden Investitionsstau im öffentlichen Sektor zu lösen. Begleitet wird dieser Vorstoß von Kultusministerin Julia Willie Hamburg (Grüne), die ebenfalls eine Lockerung der Schuldenregeln befürwortet.

Ein zentraler Punkt der Forderungen ist die langfristige Finanzierung des Ausbaus der Stromnetze durch den Bund, um die Strompreise zu senken. Zudem ist eine dauerhafte Senkung der Stromsteuer für Unternehmen angestrebt. Ministerpräsident Weil hebt die Notwendigkeit hervor, Anreize für Investitionen zu schaffen, die Energiekosten zu reduzieren und Bürokratie abzubauen.

Geplante Maßnahmen zur Umsetzung

Um die angestrebten Ziele voranzutreiben, plant die Landesregierung, Verfahren und Prozesse im öffentlichen Sektor einfacher und kostengünstiger zu gestalten. Dazu gehören unter anderem die Einführung digitaler Terminvergaben beim Finanzamt sowie eine Vereinfachung der Bauordnung, die auch die Pflicht für Neubauten, Autostellplätze zu schaffen, aussetzen möchte.

Darüber hinaus soll eine „Zentrale Stelle Förderwesen“ im Ministerium für regionale Entwicklung eingerichtet werden, um die Fördermittel für Kommunen effizienter einzusetzen. Ergänzende Maßnahmen sind eine Reform des Straßengesetzes zur Erleichterung des Ersatzes von rund 4.800 Brücken in den kommenden 30 Jahren sowie eine Festschreibung des öffentlichen Interesses am Küsten- und Hochwasserschutz im Wassergesetz. Auch der Hafenausbau soll erleichtert und die Vergabe öffentlicher Aufträge unbürokratischer gestaltet werden, indem die Grenze für Direktaufträge auf 20.000 Euro angehoben wird. Zudem werden weitere Ausnahmen für Schulen bei der Organisation von Klassenfahrten geprüft.

Diese Bestrebungen stehen in Zusammenhang mit einer umfassenden Studie, die eine Reform der Schuldenbremse zur Finanzierung öffentlicher Investitionen durch Kreditaufnahme behandelt. Wie [newforum.org](https://newforum.org/studie/fuer-eine-investitionsregel-als-kernstueck-einer-reform-der-deutschen-schuldenbremse/) berichtete, wird in der Studie eine grundgesetzlich verankerte Investitionsregel vorgeschlagen, die eine strukturelle Kreditaufnahme des Bundes auf Investitionsausgaben beschränkt. Die angestrebte Reform könnte mit minimalen Anpassungen der Artikel 109 und 115 des Grundgesetzes umgesetzt werden.

Die Einführung einer solchen Regel würde für das Jahr 2023 eine strukturelle Nettokreditaufnahme von 1,5% des Bruttoinlandsprodukts erlauben, was einer Steigerung von 1,15 Prozentpunkten im Vergleich zur aktuell zulässigen Nettokreditaufnahme von 0,35% entspricht. Dies setzt einen klaren Anreiz zur Priorisierung von Investitionsausgaben im Bundeshaushalt im Gegensatz zu den momentan geltenden europäischen Fiskalregeln.