Hamburg

Polizei durchkämmt Hamburger Schiffe: Messerverbot wird durchgesetzt!

Im Hamburger Hafen hat die Wasserschutzpolizei heute mit einem umfangreichen Polizeieinsatz begonnen, um Fahrgäste der HVV-Schiffe zu überprüfen. Seit den Morgenstunden finden Durchsuchungen nach Messern, Schusswaffen sowie Hieb- und Stoßwaffen statt. Hintergrund dieser Maßnahmen ist das seit kurzem geltende Verbot für das Führen von Waffen und Messern in öffentlichen Verkehrsmitteln, Bahnhöfen und Haltestellen in Hamburg.

Der Einsatz startete um 8.30 Uhr mit 18 Beamten, die in mehreren Teams die Anleger der Fahrgastschiffe des HVV abdeckten. An den Landungsbrücken, an denen die HADAG-Fähren anlegen, kontrollierten sie die Passagiere. Bei einem ersten Erfolg konnte am Fischmarkt ein Klappmesser sichergestellt werden. Die Polizei stellte eine Anzeige gegen den betroffenen Mann aus, das Messer wurde einbehalten und wird vernichtet. Nach fünf Stunden Bilanz konnten die Beamten insgesamt 100 Fahrgäste überprüfen und dabei fünf Messer sicherstellen. Weitere Kontrollen sind laut der Polizei in Hamburg geplant, um die Sicherheit im öffentlichen Verkehr weiter zu erhöhen.

Regeln zum Waffenverbot

Das Waffenverbot gilt jedoch nicht für alle Personen. Ausgenommen sind unter anderem Polizeien, die Bundeswehr, Zollverwaltung, der bezirkliche Ordnungsdienst sowie Feuerwehr und Rettungsdienste. Zudem dürfen Gewerbetreibende, die zum Handel mit solchen Waren berechtigt sind, und deren Kunden im Waffenverbotsgebiet ihre Geschäfte durchführen. Auch Anwohner mit einer Hauptwohnung im Waffenverbotsgebiet sind von dem Verbot ausgenommen. Handwerker und Gewerbetreibende können Messer führen, wenn diese für konkrete Aufträge benötigt werden. Reisende im Linienverkehr müssen darauf achten, dass sie keine Schusswaffen, Hieb- und Stoßwaffen oder Messer mitführen, wenn sie Fahrgäste transportieren.

Zusätzlich sind bestimmte Bedingungen für den Transport von Waffen oder gefährlichen Gegenständen in Kraftfahrzeugen zu beachten. Eine Durchfahrt durch das Waffenverbotsgebiet ist zulässig, solange die Fahrt ohne Unterbrechungen erfolgt. Bei Verkehrsbedingten Halt muss dafür gesorgt werden, dass die Waffen oder gefährlichen Gegenstände in geschlossenen Behältnissen oder Verpackungen transportiert werden, um einen unmittelbaren Zugriff zu verhindern.