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Hauptamtliche Bürgermeister für kleine Gemeinden: Ein Schritt zur Selbstverwaltung!

Die Innenministerin von Schleswig-Holstein, Sabine Sütterlin-Waack (CDU), plant eine Reform, die es kleineren Gemeinden ermöglichen soll, hauptamtliche Bürgermeister zu wählen. Diese Maßnahme dient der Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung, wie sat1regional.de berichtet. Ziel ist es, die Repräsentation in Gemeinden ab 2.000 Einwohnern zu verbessern.

Bisher werden kleinere Kommunen, die bis zu 8.000 Einwohner zählen, in der Regel von ehrenamtlichen Bürgermeistern geleitet. Laut der neuen Regelung können hauptamtliche Bürgermeister ab 4.000 Einwohnern gewählt werden, jedoch nur, wenn die Gemeindevertretung dies beschließt. Sütterlin-Waack weist darauf hin, dass die Aufgaben in kleineren Gemeinden häufig zu einer Überlastung der ehrenamtlichen Bürgermeister führen, insbesondere in Bereichen wie dem Tourismus, die einen hohen zeitlichen Aufwand erfordern.

Details zur kommunalen Selbstverwaltung

Die Reform folgt einem Vorschlag der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Landesverbände. Der genaue Zeitpunkt des Inkrafttretens der Reform ist bislang unklar. In Schleswig-Holstein haben die Gemeinden gemäß Artikel 54 der Landesverfassung das Recht auf kommunale Selbstverwaltung, wie schleswig-holstein.de berichtet.

Insgesamt gibt es 1.104 Gemeinden in Schleswig-Holstein, darunter 63 Städte. Jede Gemeinde hat die Aufgabe, öffentliche Aufgaben in eigener Verantwortung zu erledigen. Zu diesen Aufgaben zählen der Bau von Schulen und Altenheimen sowie die Aufstellung von Bebauungsplänen. Die Gemeindevertretung, die aus gewählten Vertretern besteht, berät und beschließt über diese Angelegenheiten und verwaltet den Gemeindehaushalt.