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Briefwahl in Hessen boomt: Rekordzahlen vor der Bundestagswahl 2025!

Das Interesse an der Briefwahl zur bevorstehenden Bundestagswahl in Hessen ist groß. Bis Anfang Februar 2025 sind in Frankfurt bereits knapp 108.000 Anträge eingegangen. Zwar sind dies weniger Anträge als bei der letzten Bundestagswahl vor vier Jahren, dennoch übersteigt die Zahl die Anträge, die bei der Landtagswahl vor zwei Jahren registriert wurden. In Wiesbaden wurden nahezu 45.000 Anträge verzeichnet, was ebenfalls einen Rückgang im Vergleich zur letzten Bundestagswahl darstellt. Im Gegensatz dazu zeigen die Zahlen aus Fulda, wo bereits 10.000 Anträge eingegangen sind, einen Anstieg gegenüber früheren Wahlen.

Bei der Europawahl 2024 gab es zu einem ähnlichen Zeitpunkt rund 6.000 Anträge, und bei der Landtagswahl 2023 waren es ungefähr 5.000. In Kassel sind über 28.000 Anträge zur Briefwahl eingegangen, während in Offenbach fast 18 Prozent der Wahlberechtigten die Briefwahl beantragt haben. In Maintal (Main-Kinzig) wurden über 5.500 Anträge gestellt. Die vorgezogene Bundestagswahl findet am 23. Februar 2025 statt, und die ersten Briefwahlunterlagen werden bereits von den Städten und Gemeinden verschickt.

Details zur Beantragung der Briefwahl

Die Bürger können Briefwahlunterlagen direkt im Wahlbüro ihrer Gemeindeverwaltung beantragen und ausfüllen. Die Wahlbüros sind in allen 421 Städten und Gemeinden in Hessen verfügbar. Hierbei müssen die Wahlbriefe spätestens am Wahltag um 18 Uhr bei der Gemeinde vorliegen. Seit 2008 ist es für die Beantragung der Briefwahl nicht mehr notwendig, einen besonderen Grund anzugeben, was zu einem Anstieg der Briefwahlzahlen geführt hat. Bei der Bundestagswahl 2021 betrug die Briefwahlquote in Hessen 51 Prozent, während sie bei der Landtagswahl 2023 und der Europawahl 2024 jeweils rund 37 Prozent betrug.

Zusätzlich zu den Anträgen kann jeder wahlberechtigte Bürger die Briefwahlunterlagen bei der Gemeindebehörde des Hauptwohnortes beantragen (§ 26 BWO). Der Antrag kann über die Rückseite der Wahlbenachrichtigung gestellt sowie schriftlich per E-Mail oder Online-Antragsformular eingereicht werden. Es ist notwendig, Familie, Vorname, Anschrift und Geburtsdatum zur Identifizierung anzugeben. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich, jedoch kann der Antrag mündlich im Wahlamt gestellt werden, sofern ein Ausweispapier mitgeführt wird. Die Briefwahlunterlagen sollen ab dem 10. Februar 2025 ausgegeben und die letzten Anträge für Wahlscheine bis Freitag, den 21. Februar 2025, um 15.00 Uhr gestellt werden. In Ausnahmefällen kann ein Wahlschein auch bis zum Wahltag beantragt werden (§ 27 Abs. 4 BWO).

Die Unterlagen für die Briefwahl umfassen einen Wahlschein, den amtlichen Stimmzettel, einen Stimmzettelumschlag, einen hellroten Wahlbriefumschlag und ein Merkblatt mit Hinweis (§ 28 Abs. 3 BWO). Bei der Stimmabgabe per Briefwahl ist es wichtig, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten und in den entsprechenden Umschlag zu legen. Wahlbriefe sind kostenlos im Standardformat transportierbar, spezielle Versandarten müssen selbst bezahlt werden. Sollte eine Unterstützung benötigt werden, ist dies mit einer Hilfsperson ab 16 Jahren erlaubt (§ 66 Abs. 3 BWO).

Für die kommenden Wahlen sind in Hessen rund 4,3 Millionen Bürger wahlberechtigt, die nun die Möglichkeit haben, am demokratischen Prozess durch Briefwahl teilzunehmen.

Weitere Informationen zur Beantragung und zum Ablauf der Briefwahl finden Sie bei Tagesschau und wahlen.hessen.de.