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Einführung der Bezahlkarte in Hessen: Fortschritt oder Stillstand?

Die Einführung der Bezahlkarte für Geflüchtete in Hessen läuft bisher nicht reibungslos. Laut einem Bericht von Welt.de war die Karte bis Mitte April 2023 in neun Kommunen im Einsatz. In den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes wird die Karte ausgegeben, mit Ausnahme von Alsfeld, wo sie nur für Geflüchtete aus der Ukraine zur Verfügung steht. Bis zum 17. April 2023 wurden rund 3.300 Karten in Hessen ausgegeben. Ein Teil der staatlichen Leistungen für Asylbewerber soll in Zukunft als Guthaben auf dieser Bezahlkarte bereitgestellt werden, um Überweisungen ins Ausland zu verhindern.

Die Verantwortung für die Unterbringung von Geflüchteten liegt bei 21 Landkreisen und fünf kreisfreien Städten. In Marburg gibt es eine eigene Leistungsbehörde, obwohl die Stadt Teil eines Landkreises ist. Der Beginn der Nutzung der Bezahlkarte in Frankfurt verzögerte sich aufgrund technischer Probleme zwischen dem Kartendienstleister und der Stadt. Sozialministerin Heike Hofmann (SPD) erklärte, dass die Softwarehersteller mehr Zeit für die technische Infrastruktur benötigen. Betroffene Kommunen haben die Möglichkeit, eine Fristverlängerung zu beantragen. Die Sozialdezernentin von Frankfurt, Elke Voitl (Grüne), kritisiert den monatlichen Bargeldanteil von 50 Euro als zu niedrig und schlägt stattdessen 150 Euro vor.

Technische Schwierigkeiten und Fortschritte

In Darmstadt gibt es ebenfalls technische Probleme bei der Einführung der Bezahlkarte, die zu erhöhtem personellen Aufwand führen. Wiesbadens Sozialdezernentin Patricia Becher (SPD) berichtet von einem laufenden Prozess zur Einführung der Karte. In Kassel wird die Karte zurzeit ebenfalls nicht ausgegeben, da eine technische Schnittstelle fehlt. Im Gegensatz dazu hat der Landkreis Fulda die Einführung der Bezahlkarte weitgehend abgeschlossen, mit 500 ausgegebenen Karten bis Ende März 2023. Fulda berichtet von einer reibungslosen Einführung und erwartet eine langfristige Entlastung der Verwaltung.

Der hessische Städtetag hat gefordert, dass Bund und Land sämtliche Kosten der Einführung und des Betriebs der Bezahlkarte übernehmen. Der hessische Landkreistag befürwortet die Bezahlkarte und unterstützt den vorgesehenen Bargeldbetrag von 50 Euro, mit der Möglichkeit von Ausnahmen.

Die Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete wurde auch auf Bundesebene behandelt. Laut bundesregierung.de haben Geflüchtete in Deutschland, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst sichern können, Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Die Einführung der Bezahlkarte wurde am 1. März 2024 gesetzlich beschlossen und trat am 16. Mai 2024 in Kraft. Damit wird die Bezahlkarte als neue Möglichkeit zur Auszahlung von Leistungen eingeführt, um den Behörden mehr Flexibilität bei der Leistungserbringung zu bieten.

Vorteil der Bezahlkarte ist, dass Gelder nur im Inland ausgegeben werden können, was den Missbrauch für Überweisungen ins Herkunftsland verhindert. Städte und Gemeinden erwarten durch die Bezahlkarte eine Verringerung des Verwaltungsaufwands.