Fulda

Schock für Dipperzer! Grundsteuer steigt drastisch für viele Eigentümer!

In der Gemeinde Dipperz sorgt die Grundsteuerreform für Verwirrung und erhebliche finanzielle Belastungen bei den Eigentümern. Wie die Fuldaer Zeitung berichtete, müssen viele Einwohner mit stark erhöhten Zahlungen rechnen. So wird der Rentner Waldemar Held für sein 60 Quadratmeter großes Haus künftig 770 Euro Grundsteuer zahlen, statt der zuvor gezahlten 58 Euro. Sein Nachbar, Günther Kohlmann, dessen Reihenhaus nur 4 Quadratmeter größer ist, wird sogar mit 970 Euro zur Kasse gebeten – fast 17 Mal so viel wie zuvor.

Die grundsteuerlichen Belastungen variieren stark unter den Nachbarn, wobei die Beträge für ähnliche Grundstücke und Hausgrößen zwischen 100 und 250 Euro reichen. Held und Kohlmann haben bereits beim Finanzamt Fulda nachgefragt, um die Unterschiede in den Bescheiden zu klären, jedoch keine Erklärung erhalten. Das hessische Finanzministerium verwies die Betroffenen auf den Bürgerservice für Fragen zu den Grundsteuermessbeträgen. Held legte Widerspruch gegen den Bescheid ein, dieser wurde allerdings noch nicht bearbeitet. Der neue Hebesatz in Dipperz liegt bei 320 Prozent, während ein empfohlener Satz von 224 Prozent ausgegeben wurde.

Hintergrund der Reform

Die Grundsteuerreform, die seit dem 1. Januar 2025 in Kraft tritt, soll aufkommensneutral sein. Dennoch steht zu befürchten, dass die Einnahmen in vielen Kommunen steigen werden. Die Berechnung des Grundsteuermessbetrags erfolgt auf Grundlage von drei Parametern: der Fläche des Grundstücks, der Nutzungsart der Gebäudefläche und der Lagequalität des Grundstücks. In Dipperz befinden sich die Grundstücke in einem Sondergebiet für Erholung, was die hohen Grundsteuerforderungen zusätzlich erklären könnte.

Parallel zur Situation in Dipperz hat der Rat von Herscheid entschieden, ab dem 1. Januar 2025 differenzierte Hebesätze für die Grundsteuer B einzuführen. Wie die Gemeinde Herscheid berichtete, wurde diese Entscheidung einstimmig getroffen, um den individuellen Belastungen zwischen den Steuerobjekten Rechnung zu tragen. Die Finanzämter haben die Grundsteuerwerte neu ermittelt, und ab 2025 werden die neuen Hebesätze wirksam. Die Einnahmen aus der Grundsteuer verbleiben in der Kommune und sollen für lokale Projekte verwendet werden.

Die Gemeindeverwaltungen haben keinen Einfluss auf die Wertfeststellung der Grundstücke, sondern wenden nur die neuen Hebesätze an. Die Reform ist notwendig geworden, da das Bundesverfassungsgericht eine Besteuerung nach aktuelleren Werten gefordert hat. Die individuellen Grundsteuern können in Folge der Reform steigen oder sinken, je nach Wertentwicklung des jeweiligen Grundbesitzes.