
Hessen hat in den letzten Monaten erhebliche Mittel in die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) investiert. Von Sommer 2024 bis Mitte März 2025 wurden über 14,5 Millionen Euro ausgegeben, um die Ausbreitung dieser ansteckenden Tierseuche zu verhindern. Die dabei angefallenen Kosten beziehen sich jedoch ausschließlich auf Maßnahmen und beinhalten keine Personalkosten. Laut der Giessener Allgemeine wurden 446.600 Euro an die Hessische Tierseuchenkasse erstattet. Informationen über die Kosten in den Kommunen liegen bisher nicht vor.
Der erste nachgewiesene Fall von ASP in Hessen trat Mitte Juni 2024 auf. Ein Krisenstab wurde eingerichtet, um die Bekämpfung der Krankheit zu koordinieren. Zu den Maßnahmen des Krisenstabs gehörten die Suche nach toten Wildschweinen sowie der Bau von Zäunen zur Eindämmung der Seuche. Landwirtschaftsminister Ingmar Jung (CDU) unterstrich die Wichtigkeit der Zusammenarbeit mit den betroffenen Landkreisen und kreisfreien Städten. Es ist wichtig zu beachten, dass die ASP fast immer tödlich für Haus- und Wildschweine verläuft, jedoch keine Gefahr für Menschen oder andere Tiere darstellt.
Erster Fall bei Hausschwein nachgewiesen
Erstmalig wurde Anfang Juli 2024 ein positiver Nachweis der Afrikanischen Schweinepest bei einem Hausschwein in Hessen festgestellt. Der betroffene Betrieb liegt in Biebesheim am Rhein und beherbergt insgesamt neun Schweine. Vor diesem Vorfall wurden bereits positive Befunde bei Wildschweinen in Hessen und Rheinland-Pfalz festgestellt, darunter 17 positiv getestete Wildschweine im Kreis Groß-Gerau, wie die Stuttgarter Nachrichten berichten.
Im Rahmen der Maßnahmen wurden mehrere Hausschweine unter tierärztlicher Aufsicht getötet. Zuvor war am 8. Juli 2024 ein positiver Test bei einem Hausschwein festgestellt worden. Um dem Virus entgegenzuwirken, wurde eine Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern sowie eine Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern um den Betrieb eingerichtet. In diesen Zonen dürfen Schlachtprodukte ausschließlich in Deutschland vermarktet werden oder müssen für den Export erhitzt werden. Die Verbringung von Gülle, Mist und benutzter Einstreu aus der Zone ist ebenfalls untersagt.
Die Afrikanische Schweinepest wird als ansteckende, nahezu tödliche Viruserkrankung bei Haus- und Wildschweinen beschrieben. Es gibt derzeit keine Impfungen gegen die Krankheit, und die Übertragung kann sowohl direkt von Tier zu Tier als auch indirekt über kontaminierte Gegenstände erfolgen. Menschen, die durch zum Beispiel Wurstabfälle zur Verbreitung des Virus beitragen, werden als potenzielle Überträger vermutet. Das Kreisveterinäramt und Jäger sind gegenwärtig aktiv auf der Suche nach weiteren betroffenen Tieren, auch unter Einsatz von Drohnen. Die Bürger sind aufgefordert, verhaltensauffällige oder tote Wildschweine zu melden und Abstand zu halten.