Kassel

Brückentausch in Kassel: Große Pläne für die Kohlenstraße!

Die marode Brücke an der Kohlenstraße in Kassel soll ab 2028 abgerissen und durch einen Neubau ersetzt werden. Dies wurde bekannt, nachdem die Stadt während einer Hauptuntersuchung im November festgestellt hatte, dass sich der Zustand der Brücke weiter verschlechtert hat. Um die drängenden Bauarbeiten einzuleiten, hat der Finanzausschuss beschlossen, den Magistrat mit der Ausschreibung eines Ingenieurvertrags für die Planung des Ersatzneubaus zu beauftragen. Der Beschluss wird am 24. Februar in der Stadtverordnetenversammlung behandelt.

Die genaue Verkehrsführung während der Bauzeit ist bislang unklar. Mögliche Optionen sind einspurige, wechselseitige oder weiträumige Umleitungen. Die Stadt musste darauf hinweisen, dass bei Nichteinhaltung des Baubeginns im Jahr 2028 die Gefahr von Sperrungen der Brücke und der Gleise besteht. Um die Maßnahme voranzutreiben, wird eine Einzelgenehmigung bei der Aufsichtsbehörde, dem Regierungspräsidium, erforderlich sein. Die Gesamtinvestitionen für den Brückentausch werden auf rund 20 Millionen Euro geschätzt, wobei die Stadt die einzige zuständige Partei ist, da die Straße über die Gleise der Deutschen Bahn führt. Diese beteiligt sich nicht an den Kosten.

Finanzierung und Unterstützung

Die Stadt hofft auf eine Förderung des Landes Hessen nach dem Hessischen Mobilitätsfördergesetz, um die finanziellen Belastungen besser bewältigen zu können. Der Ingenieurvertrag für den Neubau soll im April vergeben werden, damit der Baubeginn 2028 eingehalten werden kann. Es wird darauf hingewiesen, dass die Vorlaufzeiten von der Genehmigung bis zum Bau über den Gleisen etwa 2,5 Jahre betragen.

Gleichzeitig laufen auch andere Straßenbaumaßnahmen in Kassel, wie [kassel.de] berichtet, darunter der Ersatzneubau der Damaschkebrücke, der durch einen neu geplanten Kreisverkehrsplatz westlich der Brücke ergänzt wird. Die Straßenbaumaßnahme beinhaltet umfassende Maßnahmen zur Verbesserung der Rad- und Fußwegeverbindungen sowie der Barrierefreiheit für den öffentlichen Verkehr.