Kassel

Kassel führt Übernachtungssteuer ein: 3 Euro pro Nacht ab April!

Kassel plant die Einführung einer neuen Übernachtungssteuer in Höhe von drei Euro pro Gast und Nacht. Diese Steuer, die ab April 2025 gelten soll, wird als „Bettensteuer“ oder Tourismusbeitrag bezeichnet und betrifft sowohl private als auch geschäftliche Übernachtungen, einschließlich solcher in Airbnb-Wohnungen.

Die geplante Abgabe sieht Ausnahmen vor für Klassenfahrten sowie Übernachtungen in Jugendherbergen. Die Abrechnung der Steuer soll elektronisch erfolgen, um den Prozess zu vereinfachen. Bisher wird im Kurbezirk Bad Wilhelmshöhe ein Kurbeitrag von 50 Cent pro Nacht erhoben, der durch die neue stadtweit geltende Übernachtungssteuer abgelöst werden soll.

Details zur Umsetzung der Steuer

Die Entscheidung über die Einführung der Übernachtungssteuer wird am 24. März 2025 im Stadtparlament getroffen. Die Steuerpflichtigen sind sowohl Beherbergungsbetriebe als auch private Vermieter. Im Jahr 2024 wurden in Kassel nahezu eine Million Übernachtungen registriert, was die Relevanz dieser neuen Abgabe unterstreicht.

Die Zielsetzung dieser Steuer umfasst die Finanzierung städtischer Angebote, wie beispielsweise die Pflege von Grünflächen, den öffentlichen Nahverkehr und kulturelle Programme. Ein vereinfachtes elektronisches System wird eingerichtet, um die Abwicklung der Steuer zu gewährleisten.

Zur Klärung von Details und Fragen findet am 5. Februar eine Informationsveranstaltung statt, die von Dr. Wett und Kämmerer Nölke geleitet wird. Diese Veranstaltung soll den Bürgern und Betroffenen weitere Informationen zur geplanten Steuer liefern.

Weitere Informationen sind auf hessenschau.de und ffh.de verfügbar.