
Ab Januar 2025 gelten in der Region Melsungen/Guxhagen neue Verordnungen für den Betrieb von Holzöfen. Diese Maßnahmen betreffen insbesondere Einzelfeuerstätten, wie Öfen und Kachelöfen. Trotz einiger bereits verbotener Holzöfen gibt es jedoch kein generelles Verbot für Holz- oder Kaminöfen.
Willi Müller, Vorsitzender der Kreisgruppe Schwalm-Eder der Schornsteinfegerinnung Kassel, weist darauf hin, dass es in der Öffentlichkeit falsche Informationen über die neuen Regelungen gibt. Im Landkreis befinden sich schätzungsweise 55.000 bis 60.000 Holzöfen, von denen einige besonderen Regelungen unterliegen.
Strengere Grenzwerte für ältere Öfen
Für Holzöfen, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 hergestellt wurden, gelten ab sofort strengere Emissionsgrenzwerte. Diese Geräte müssen bis Ende 2024 entweder ausgetauscht oder nachgerüstet werden, wobei etwa 1.500 Öfen von dieser Regelung betroffen sind. Thomas Münzer, Kreisgruppentechniker, erläutert, dass Öfen, die die neuen Grenzwerte nicht erfüllen, bis Ende 2024 außer Betrieb genommen oder ersetzt werden müssen.
Eine Ausnahmegenehmigung kann beantragt werden, um eine Messung durch einen Schornsteinfeger durchzuführen. Alternativ besteht die Möglichkeit, eine Filteranlage nachzurüsten. Die Genehmigungen müssen bei der Bauaufsicht des Landkreises beantragt werden. Müller betont zudem, dass in den letzten Jahren umfassende Aufklärungsarbeit geleistet wurde, um die Eigentümer der betroffenen Öfen über ihre Pflichten zu informieren.
Eigentümer von Holzöfen sollten den Produktionszeitpunkt auf dem Typenschild überprüfen oder in einer Online-Datenbank recherchieren, um den Status ihres Gerätes zu klären. Der zuständige Bezirksschornsteinfeger kann dann die Möglichkeit einer Nachrüstung beurteilen. Der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks empfiehlt, ältere Öfen gegen moderne, emissionsarme Modelle auszutauschen.
Für weitere Informationen über die neuen Vorschriften für Holzöfen sind die Details auf bmuv.de einsehbar.