
Eine 99-jährige Rentnerin wurde von den deutschen Finanzbehörden aufgefordert, Steuererklärungen für die letzten drei Jahre nachzureichen. Der Anlass für diese Aufforderung ist ihr Einkommen, das den Grundfreibetrag übersteigt. Die Rentnerin bezieht eine geringe Rente und lebt in einem Pflegeheim mit Pflegegrad fünf, was eine schwerwiegende Einschränkung der Selbstständigkeit und umfassende Pflegebedürftigkeit bedeutet. Ihr Sohn berichtete, dass die Rentnerin aufgrund ihres Gesundheitszustands nicht in der Lage ist, den Aufforderungen nachzukommen, wie Merkur ausführte.
In Deutschland müssen Rentner eine Steuererklärung abgeben, wenn ihr Einkommen den für das jeweilige Jahr geltenden Grundfreibetrag übersteigt. Für das Jahr 2024 beträgt dieser 11.784 Euro und steigt im Jahr 2025 auf 12.096 Euro. Die Renteneinkünfte, einschließlich gesetzlicher Renten und Witwenrenten, werden dabei für die Ermittlung der Steuerpflicht herangezogen. Auf die Möglichkeit, dass auch Rentner in Pflegeheimen Steuererklärungen einreichen müssen, unabhängig von ihrem Alter und körperlichen Zustand, macht Rentenbescheid24 aufmerksam.
Fristen und Konsequenzen
Die Frist zur Abgabe der Steuererklärung im Fall der 99-jährigen Rentnerin betrug vier Wochen. Nicht fristgerechte Abgaben können Mahnungen und Zwangsgelder durch das Finanzamt zur Folge haben. In hartnäckigen Fällen kann das Finanzamt die Einkünfte schätzen, was die Steuerlast erhöhen kann. Steuererklärungen können bis zu zwölf Jahre rückwirkend eingefordert werden, was erhebliche finanzielle Belastungen zur Folge haben kann.
Bei gesundheitlichen Einschränkungen wird empfohlen, eine Fristverlängerung zu beantragen. Rentner haben auch die Möglichkeit, bestimmte Ausgaben wie Pflege- und Krankheitskosten oder Unterbringungskosten im Pflegeheim abzusetzen, um ihre Steuerlast zu senken. Zudem können Handwerkerleistungen für altersgerechte Umbauten und privat bezahlte Hilfskräfte steuerlich geltend gemacht werden.