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Wucher in Arztpraxis: Zwei Euro fürs Handy-Laden – Ist das gerecht?

In einer Frauenarztpraxis wird eine umstrittene Gebühr für das Aufladen von Handys und Laptops erhoben. Die Praxis verlangt eine „Energiepauschale“ von zwei Euro, wie [merkur.de](https://www.merkur.de/verbraucher/dreistes-angebot-in-arztpraxis-mit-energiepauschale-wucher-kosten-drohen-wenn-handy-akku-leer-ist-93605881.html) berichtet. Diese Praxis informiert ihre Patientinnen durch ein entsprechendes Schild über die Gebühr, die auf Social Media, insbesondere auf Reddit, für viel Diskussion sorgt. Viele Nutzer bemängeln die Höhe der Pauschale und betrachten den Preis als unangemessen.

In Foren vergleichen die Nutzer die Kosten der Pauschale mit den tatsächlichen Stromkosten für das Laden eines Handys. Eine Beispielrechnung zeigt, dass das Laden eines Handys lediglich etwa 0,58 bis 0,69 Cent kostet. Gewerbestrompreise in Deutschland liegen im Schnitt bei etwa 25,03 Cent pro kWh. Angesichts dieser Zahlen äußern die Reddit-Nutzer Kritik und machen humorvolle Vorschläge, was man für zwei Euro alles aufladen könnte, wodurch die Angemessenheit solcher Gebühren in Arztpraxen in Frage gestellt wird.

Hintergrund zur Energiepreispauschale

Die Diskussion um die „Energiepauschale“ erhält zusätzlichen Kontext durch die Einführung der Energiepreispauschale (EPP) von 300 Euro im Jahr 2022. Diese Maßnahme wurde ins Leben gerufen, um bestimmte Bevölkerungsgruppen zu entlasten, die aufgrund der gestiegenen Energiepreise mit hohen Kosten konfrontiert sind, wie [bundesfinanzministerium.de](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/FAQ-energiepreispauschale.html) berichtete. Die EPP ist in der Regel steuerpflichtig, was die Nettoentlastung je nach individueller Steuerbelastung reduziert.

Anspruch auf die EPP hatten 2022 vor allem Personen, die in Deutschland lebten und Einkünfte aus bestimmten Einkunftsarten bezogen. Zu den Anspruchsberechtigten zählen unter anderem Arbeiter, Angestellte sowie Minijobber. Die EPP wird im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung für 2022 festgesetzt, ohne dass ein gesonderter Antrag erforderlich ist. Arbeitgeber mussten die EPP an Arbeitnehmer auszahlen, sofern sie am 1. September 2022 in einem ersten Dienstverhältnis standen, mit Ausnahme bestimmter Umstände.