
Ab dem 1. Mai 2025 treten in Hessen neue Regelungen in mehreren Bereichen in Kraft, die sowohl die Entsorgung von Biomüll als auch die Handhabung von Personalausweisen und Reisepässen sowie Namensänderungen betreffen. Diese Änderungen wurden durch entsprechende Verordnungen eingeleitet, um die ordnungsgemäße Verwaltung und Sicherheit im Land zu gewährleisten.
Eine der zentralen Änderungen betrifft die verschärfte Bioabfallverordnung. Künftig müssen Bürger darauf achten, dass der Anteil an Fremdstoffen im Biomüll unter 3 % liegt. Andernfalls riskieren sie, dass ihre Biotonne nicht geleert wird und können mit Bußgeldern von bis zu 2.500 Euro bestraft werden. Entsorgungsunternehmen werden stärker darauf achten, dass organische Abfälle frei von Störstoffen wie Plastik, Glas, Metallen und anderen nicht biologisch abbaubaren Materialien sind. Zusätzlich kommen Stichproben und Detektoren zum Einsatz, um die Einhaltung dieser Vorschriften zu kontrollieren, wie fr.de berichtete.
Änderungen bei Ausweisdokumenten und Namensregelungen
Des Weiteren wird bei Passbildern eine wesentliche Neuerung eingeführt: Bürger müssen ab dem 1. Mai keine ausgedruckten Fotos mehr bei der Beantragung von Personalausweisen oder Reisepässen mitbringen. Stattdessen werden Passfotos zukünftig elektronisch an die Bürgerämter übermittelt. In Ausnahmefällen können bis zum 31. Juli weiterhin Papierfotos akzeptiert werden. Diese Regelung soll den Antragsprozess vereinfachen und beschleunigen.
Apropos Regelungen: Ehepartner haben künftig die Möglichkeit, einen gemeinsamen Doppelnamen zu führen. Diese Regelung gilt auch für Kinder, die einen Doppelnamen erhalten können, wenn die Eltern keinen festen Familiennamen bestimmen. In einem solchen Fall gilt der erste Familienname für alle weiteren gemeinsamen Kinder, was die Flexibilität in der Namensgebung erhöht, wie giessener-allgemeine.de berichtete.