
Am 29. April 2025 informierte Bastian Bergerhoff, Klinikreferent der Grünen, den Gesundheits- und Sozialausschuss über die Situation der Krankenhausversorgung im Versorgungsgebiet Frankfurt-Offenbach. Laut einer Analyse der Hessenagentur erstreckt sich das Versorgungsgebiet von Usingen im Nordwesten über Frankfurt und Offenbach bis Schlüchtern im Nordosten. In diesem Gebiet sind vier Maximalversorger ansässig, darunter die Uniklinik sowie das Klinikum Höchst in Frankfurt.
Die Patientenzahlen in Hessen werden bis 2035 voraussichtlich um knapp 8 % im Vergleich zu 2021 steigen; in dem genannten Versorgungsgebiet rechnet man sogar mit einem Anstieg von 18 %. Die demografische Entwicklung, insbesondere das Altern der Boomer-Generation, wird als Hauptursache für diesen Anstieg identifiziert. Trotz der Erwartung eines Anstiegs an ambulanten Behandlungen wird jedoch ein Rückgang der stationären Krankenhausaufenthalte um 3,4 % in Hessen und um 1,8 % im Versorgungsgebiet prognostiziert.
Belastungen und Herausforderungen
Die Liegedauer in hessischen Krankenhäusern wird um 7,6 % steigen, während im Versorgungsgebiet ein Anstieg von 10,3 % erwartet wird. Um der steigenden Nachfrage gerecht zu werden, ist eine Erhöhung der Bettenzahl notwendig, was allerdings durch den Fachkräftemangel in der Gesundheitsbranche erschwert werden könnte. Zudem wurde von Bundesseite eine Rechtsverordnung zur Erstellung des hessischen Krankenhausplans, die bis zum 31. März erlassen werden sollte, noch nicht veröffentlicht. Hessische Krankenhäuser können sich erst ab Sommer für bestimmte Leistungsgruppen bewerben.
Die beiden größten Leistungsgruppen im Versorgungsgebiet – Allgemeine Innere Medizin und Allgemeine Chirurgie – machen zusammen etwa 91 % der stationären Fälle aus. Darüber hinaus bestehen 21 weitere Gruppen, die zusammen 8 % der Fälle ausmachen; die restlichen 20 Gruppen, inklusive Transplantationen, machen nur 1 % der Fälle aus. Um die Bereitstellung von Betten für seltene Behandlungen zu fördern, führt die Reform Vorhaltepauschalen ein.
Das Ministerium hat betroffene Kliniken befragt, welche Leistungsgruppen sie anbieten möchten. Erstaunlicherweise beziehen sich nur 51 % der Anträge auf die Gruppen, die 91 % der Fälle abdecken. 35 % konzentrieren sich auf Gruppen, die lediglich 8 % der Fälle repräsentieren, während 14 % sich auf sehr seltene Gruppen beziehen. Die Bewerbungsfrist für Kliniken endet zum Jahresende, sodass das Land Bedarf und Wünsche zusammenbringen muss.
Zusätzlich zu den oben genannten Punkten wird ein neues Finanzierungssystem für Krankenhäuser eingeführt. Die Bundesgesundheitsministerium erläutert, dass dieses auf einer Vorhaltevergütung basiert, die den bedarfsnotwendigen Krankenhäusern eine Vergütung garantiert, unabhängig von erbrachten Leistungen. 60 % der bisherigen Fallpauschalen werden über den Vorhalteanteil gesichert, während 40 % durch Behandlungsfälle erwirtschaftet werden müssen. Die Vorhaltevergütung wird nur an diejenigen Krankenhäuser ausgezahlt, die einer Leistungsgruppe zugewiesen wurden und Qualitätskriterien erfüllen. Die vollständige Refinanzierung der Pflege in Krankenhäusern bleibt unberührt, und es werden zusätzliche Zuschläge für spezielle Bereiche wie Pädiatrie, Geburtshilfe und Notfallversorgung gewährt.