
Am 11. März 2025 kam es in mehreren Regionen zu umfangreichen Durchsuchungen im Auftrag der Staatsanwaltschaft Frankenthal, die sich gegen Mitglieder des Hells Angels Motorradclubs richteten. Die Durchsuchungsaktionen fanden an insgesamt vier Wohnanschriften statt, darunter im Kreis Germersheim, im Rheingau-Taunus-Kreis in Hessen sowie in Belgien.
Bei diesen Einsätzen waren Polizeikräfte aus verschiedenen Regionen beteiligt, darunter das Polizeipräsidium Rheinpfalz, die Polizei Hessen sowie Spezialkräfte und Einheiten der Polizei in Belgien. Gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft Frankenthal wurde eine Pressemitteilung herausgegeben, in der die Hintergründe der Durchsuchungen erläutert wurden.
Verdacht auf schwere Straftaten
Im Fokus der Ermittlungen stehen drei Männer im Alter von 24, 47 und 48 Jahren, die verdächtigt werden, im November 2024 in Haßloch gemeinsam einen 45-Jährigen verletzt zu haben. Darüber hinaus gibt es auch Ermittlungen wegen des Verdachts auf Verstöße gegen das Vereinsgesetz.
Bei den Durchsuchungen wurden Beweismittel sichergestellt, darunter mögliche Tatkleidung, Mobiltelefone, Speichermedien sowie Kleidungsstücke mit verbotenen Insignien. Besonders brisant ist die Auffindung mehrerer Waffen, die zwei Kriegswaffen, eine Langwaffe sowie acht Kurzwaffen umfasst. Zusätzlich wurden 50 Ampullen Steroide entdeckt.
Die Vorgehensweise der Behörden stellt einen weiteren Schritt im Kampf gegen kriminelle Rockergruppierungen dar, der durch zivilrechtliche Maßnahmen und die Änderung des Vereinsgesetzes unterstützt wird. Dieser rechtliche Rahmen ist Teil der gemeinsamen Anstrengungen, die Aktivitäten solcher Organisationen zu unterbinden.
Diese Entwicklung wurde auch vor dem Hintergrund von zurückliegenden Verfassungsbeschwerden betrachtet, die sich gegen die Neuregelungen im Vereinsgesetz richteten und zuletzt am 9. Juli 2020 vom Bundesverfassungsgericht behandelt wurden. In diesem Zusammenhang wurde unter anderem festgestellt, dass die Regelungen angemessen und verfassungsrechtlich gerechtfertigt sind, um mit legitimen Zielen Gefahren abzuwehren und Vereinsverbote durchzusetzen, wie [bundesverfassungsgericht.de](https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/07/rk20200709_1bvr206717.html) berichtete.