
Die Hessischen Feuerwehren dürfen ab sofort selbst über die Farbe ihrer Dienstkleidung entscheiden. Diese bedeutende Veränderung, die in der überarbeiteten Hessischen Feuerwehrbekleidungs- und Dienstgradeverordnung festgehalten ist, ermöglicht den Einsatzkräften, alternative Farben wie zum Beispiel sandfarbene Einsatzkleidung zu wählen. Zuvor war nur die traditionelle blaue Farbgebung erlaubt. Laut Berichten von op-online wurde diese Regelung bereits unterzeichnet und Innenminister Roman Poseck (CDU) betont, dass der Wunsch nach mehr Freiheit bei der Farbwahl häufig geäußert wurde.
Allerdings wird der Farbwechsel aus Kostengründen ausschließlich bei geplanten Neuausstattungen durchgeführt. Norbert Fischer, Präsident des Landesfeuerverbandes, begrüßt die Entscheidung und sieht darin eine Chance auf mehr Flexibilität für die Feuerwehren. Zudem plant das Ministerium, die Altersgrenze für aktiv tätige Feuerwehrleute zu erhöhen. Derzeit liegt diese Grenze bei 60 Jahren, kann jedoch auf Antrag auf 65 Jahre angehoben werden. Eine Gesetzesnovelle, die diese Erhöhung auf 67 Jahre vorsieht, muss noch im Landtag verabschiedet werden. Positiv zu vermerken ist, dass Pilotprojekte bereits gezeigt haben, dass ehrenamtliche Einsatzkräfte bis zu diesem Alter aktiv bleiben können.
Änderungen zur Altersgrenze und weitere Maßnahmen
Minister Poseck unterstreicht, dass viele ältere Feuerwehrangehörige über hohe Kompetenzen und Fitness verfügen. Um die Feuerwehren personell weiter zu stärken und individuellen Wünschen nachzukommen, setzt das Ministerium auf diese Gesetzesänderungen. Neben der neuen Farbwahl und der Anpassung der Altersgrenze wurde zudem bekannt, dass die Polizei nach einem tödlichen Unfall mit einem Lkw in Südhessen ermittelt, bei dem eine Frau verletz wurde.