
In Hessen wird die Jagd auf Wildschweine verstärkt, um die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) zu bekämpfen. Landkreise und das Land Hessen haben daher Prämien für erlegtes Schwarzwild eingeführt. Der Landkreis Darmstadt-Dieburg hat die Abschussprämie auf 200 Euro pro geschossenem Wildschwein verdoppelt, während der Rheingau-Taunus-Kreis 120 Euro pro Wildschwein zahlt. Das Land Hessen übernimmt jeweils die Hälfte der Prämien. Die Prämien werden in den Sperrzonen I und II gezahlt, unabhängig von einer Infektion, um den Wildschweinbestand zu reduzieren.
Seit dem ersten bestätigten Fall der ASP in Hessen am 15. Juni 2024 wurden über 4.500 tote Wildschweine gefunden oder erlegt, und rund 1.600 davon wurden positiv getestet. Während Nordhessen bislang von der Tierseuche verschont geblieben ist, wurden rund 346.000 Hektar Fläche zur Kadaversuche abgesucht, davon 180.000 Hektar mit Drohnen. Der Bau von mobilen und festen Schutzzäunen schreitet voran: Etwa 300 Kilometer Elektrozaun und 170 Kilometer Festzaun sind bereits vorhanden, weitere 40 Kilometer Festzaun sind im Bau, und es sollen zusätzlich etwa 190 Kilometer Festzaun errichtet werden, um sogenannte „Weiße Zonen“ zu bilden. Landwirtschafts- und Jagdminister Ingmar Jung betont die Notwendigkeit einer drastischen Reduzierung des Schwarzwildbestands.
Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest
Die Afrikanische Schweinepest wurde nun auch in Rheinland-Pfalz festgestellt und breitet sich von Hessen aus. Infizierte Tiere wurden in Biblis, Hessen, gefunden und führten zur Einrichtung einer „infizierten Zone“, die Teile von Ludwigshafen, das BASF-Werksgelände, Frankenthal und mehrere umliegende Gemeinden umfasst. Ab dem kommenden Dienstag gilt in dieser Zone eine Leinenpflicht für Hunde. Radfahrer und Reiter dürfen sich lediglich auf gekennzeichneten Wegen aufhalten, und jegliche Veranstaltungen mit Schweinen, wie Messen oder Versteigerungen, sind verboten.
In Rheinland-Pfalz waren zuvor nur die Kreise Mainz-Bingen und Alzey-Worms sowie die Städte Mainz und Worms betroffen. Am 10. Juli wurde festgestellt, dass zwei tote Wildschweine in der Nähe von Gimbsheim an ASP erkrankt waren. Ein weiteres Wildschwein im Oppenheimer Wäldchen (Kreis Mainz-Bingen) wurde ebenfalls positiv getestet. In einem Radius von 15 Kilometern um die Fundstelle im Oppenheimer Wäldchen ist die Jagd eingeschränkt, wobei ein absolutes Jagdverbot für Wildschweine innerhalb eines Kerngebiets von etwa drei Kilometern um den Fundort gilt.
Die Behörden appellieren an die Bevölkerung in Rheinhessen, die ASP nicht zu unterschätzen. Um den Bewegungsradius möglicherweise infizierter Wildschweine einzugrenzen, wurde ein mobiler Elektrozaun in der Nähe des Rheins installiert. Die Veterinärämter in Rheinland-Pfalz stehen bereit, um Schweinehalter zu beraten. Tiere müssen durch einen doppelten Zaun geschützt werden, um Kontakt zu infizierten Tieren zu vermeiden. Der Handel mit lebenden Tieren ist in der infizierten Zone verboten, ebenso darf Gülle, Mist und benutzte Einstreu nicht aus der Zone gebracht werden. Schlachtprodukte aus der Zone dürfen nur in Deutschland vermarktet oder müssen für den Export erhitzt werden. Die Afrikanische Schweinepest ist für Menschen und andere Tiere nicht gefährlich, jedoch für Wild- und Hausschweine meist tödlich.